News
Edtstadler: Neue Regeln für Beschlagnahme von Handys
Die Handys und die Daten von Personen werden stärker vor einer Beschlagnahme geschützt, die Rechte von Beschuldigten werden gestärkt. Das ist der Kern eines Initiativantrags der Regierungsparteien. Ein fälliger Schritt, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte.
Eingriff in Grundrechte
Der Verfassungsgerichtshof hat den Gesetzgeber beauftragt, die Sicherstellung und Beschlagnahme von Handys und von Daten durch die Staatsanwaltschaft genauer zu regeln. Wie berichtet erkannte dieses Höchstgericht, die Beschlagnahme von Handys in Strafverfahren ohne richterliche Genehmigung sei verfassungswidrig.
Das trifft zu, denn es handelt sich dabei um einen „schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte von betroffenen Personen“, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Freitag in einem Interview mit dem Ö1-Morgenjournal anmerkte. Zugleich benötige die Justiz aber Möglichkeiten, bei Verdacht von Kriminalität wirksam ermitteln zu können.
Die wesentlichen Punkte des neuen, am Donnerstag im Nationalrat eingebrachten Initiativantrags: Die Sicherstellung von Handys erfordert eine richterliche Genehmigung, die Rechte von Beschuldigten werden gestärkt.
Bedingungen für Beschlagnahme
Und das sind die geplanten, neuen Regeln bei Handys:
- Sicherstellung am Tatort bleibt möglich, die Beschlagnahme für Ermittlungen erfordert richterliche Genehmigung
- Eine Beschlagnahme muss erforderlich und verhältnismäßig sein, festzulegen sind Kategorie und Inhalte der Daten, Zeitraum und Ermittlungszweck
- Die Daten sind durch forensische Einheit der Kriminalpolizei aufzubereiten
- Erst dann erfolgt Auswertung der Daten durch Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft
- Dies geschieht unter laufender Aufsicht und Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten
Stärkung der Rechte von Beschuldigten
Zugleich sieht der Initiativantrag vor, die Beschuldigtenrechte zu stärken:
- Beschuldigte erhalten das Recht, auf der Trennung von Verfahren zu bestehen
- Die Höchstdauer von Verfahren wird von drei auf zwei Jahre gesenkt
- Personen, gegen die ermittelt wird, haben von Beginn ds Recht auf Einsicht in den Akt
Edtstadler: Recht auf der Höhe der Zeit
„Mit dem heutigen Tag bringen wir unsere Strafprozessordnung auf die Höhe des 21. Jahrhunderts“, sagte Verfassungsministerin Edtstadler dazu am Donnerstag.
„Wir schaffen längst überfällige Regelungen, die die Beschuldigtenrechte im Strafverfahren deutlich stärken. Die Sicherstellung und Auswertung von Handys und aller darauf befindlichen Daten wird entsprechend den technischen Gegebenheiten und grundrechtskonform ausgestaltet. Künftig kann ein Handy nur auf staatsanwaltschaftliche Anordnung und mit vorheriger gerichtlicher Bewilligung beschlagnahmt und zweckentsprechend ausgewertet werden.“
Darüber hinaus wird es künftig ein subjektives Recht auf Trennung von Verfahren geben, das unüberschaubare Großverfahren unterbinden soll, wie Edtstadler weiter erläuterte. Um die Verfahrensdauern zu verkürzen, wird die gesetzliche Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens von drei auf zwei Jahre gesenkt. Außerdem werden Beschuldigtenrechte künftig von Beginn an in vollem Umfang gelten.
Ministerin Edtstadler dazu: „Mit diesen Regelungen verhelfen wir dem Rechtsstaat und Art 6 EMRK vollumfänglich zum Durchbruch.“
Das Vorhaben dieser Reform der Strafprozessordnung wurde Mitte Juni im Parlament eingebracht und wird zwei Wochen begutachtet. Der Beschluss soll noch im Juli-Plenum von Nationalrat und Bundesrat erfolgen.