Parlament

Homeoffice-Paket bringt mehr Flexibilität

Home-Office hat sich bewährt, das Pauschale für Home-Office wird Gesetz. Foto: iStock.com/ petrunjela

Gerade die Coronakrise hat die Bedeutung von Homeoffice in den Vordergrund gerückt und gezeigt, dass zahlreiche Arbeiten problemlos von zuhause erledigt werden können. Im Parlament wurde nun eine Homeoffice-Regelung beschlossen, die den neuen Anforderungen in der Arbeitswelt Rechnung trägt und mehr Planbarkeit und Flexibilität bringt, so ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger.

Verbringt man jährlich mindestens 26 Tage im Homeoffice, so ist es möglich, Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch oder Beleuchtung geltend zu machen, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 beansprucht werden kann. Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 Euro Homeoffice-Pauschale – drei Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage -, die ein/e Arbeitgeber/in gewährt, steuerfrei bezogen werden. Wird durch Zahlungen des/der Arbeitgebers/in dieses Höchstausmaß des Homeoffice-Pauschales nicht ausgeschöpft, kann der/die Arbeitnehmer/in Werbungskosten in der entsprechenden Höhe ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend machen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist allerdings eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

„Mit dem Homeoffice-Paket wollen wir sowohl so viel Flexibilität als auch Rechtssicherheit wie möglich geben“, verweist Wöginger darauf, dass die Arbeitnehmerschutzbestimmungen auch im Homeoffice gelten. Die Arbeitnehmer haben zudem den gleichen Unfallversicherungsschutz wie im Betrieb.

„Das ist nicht nur eine wichtige Entlastungsmaßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Coronapandemie betroffen sind, sondern auch ein wesentlicher Schritt für die Arbeitswelt der Zukunft“, so Wöginger.