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Hubschrauber: Noteinsatz bei Nacht garantieren

Notarzthubschrauber, wie jene des OEAMTC, sollen in Zukunft auch bei Nacht uneingeschränkt fliegen können. Foto: istock/IlonaBudzbon

Mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen im Nationalrat soll das bestehende Luftfahrtgesetz geändert werden und Notarzthubschraubern Einsatzflüge bei Nacht garantieren.

Eine Lücke im Gesetz erschwert Notarzthubschraubern Einsatzflüge bei Nacht. Auf Initiative des steirischen Landeshauptmanns Mag. Christopher Drexler und Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl wurde nun von der türkis-grünen Koalition ein entsprechender Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, der sicherstellt, dass Rettungshubschrauber die Flugplätze auch außerhalb deren Betriebszeiten anfliegen können, um etwa für Noteinsätze betankt zu werden.

 

Ottenschläger: Verbesserungen für Notarzthubschrauber

Für ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Andreas Ottenschläger zeigt das Beispiel Steiermark, dass dank des ÖAMTC Nachtflug-taugliche Hubschrauber für Noteinsätze nach Unfällen oder zur Personensuche zur Verfügung stehen, diese jedoch aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nur eingeschränkt zum Einsatz kommen. „Ich danke vor allem dem ÖAMTC, dessen Crews auch in der Nacht mit aller Professionalität bereitstehen, Menschenleben zu retten!“, so Ottenschläger.

Ein weiteres aktuelles Problem der Flugrettung ist die eingeschränkte Starterlaubnis bei Schlechtwetterbedingungen. Es gelte laut Ottenschläger die gebotene Flugsicherheit mit den neuen, sicheren technischen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Konkret soll ermöglicht werden, auch jene Ambulanz- und Rettungsflüge durchzuführen, die zwar flugbetrieblich sicher durchführbar sind, aber aufgrund der in den aktuellen Regeln enthaltenen Wettermindestbedingungen bisher nicht durchgeführt werden konnten. „Dazu wird aktuell gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Änderung der Verordnung ‚Luftverkehrsregeln 2014‘ vorbereitet, die so rasch wie möglich in Kraft treten soll“, so der Abgeordnete.