Amtsgeheimnis ade: Transparenz wird zum Grundsatz

Nach 100 Jahren wird im kommenden Jahr das Amtsgeheimnis durch das Informationsfreiheitsgesetz abgelöst. das schafft mehr Transparenz in Österreichs Verwaltung. Foto: istock/donstock
Nach 100 Jahren wird im kommenden Jahr das Amtsgeheimnis durch das Informationsfreiheitsgesetz abgelöst. Das schafft mehr Transparenz in Österreichs Verwaltung. Foto: istock/donstock

Österreich bekommt mehr Transparenz. Der Nationalrat hat in seiner Jänner-Sitzung am Mittwoch das lang diskutierte und verhandelte Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Der sperrige Begriff bedeutet nichts anderes als die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Schaffung des Grundrechts auf Information, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte. ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Wolfgang Gerstl bezeichnete diese Neuerung als einen Paradigmenwechsel.

 

Abschaffung nach 100 Jahren

Das Gesetz, das am 1. September 2025 in Kraft treten wird, markiert den Abschied von der Amtsverschwiegenheit, die seit 1925 in der österreichischen Verfassung verankert ist.

Nach 100 Jahren wird also das Amtsgeheimnis in der öffentlichen Verwaltung bei Seite geräumt.  Gerstl erinnerte daran, dass dieser Grundsatz auf der Idee basierte, dass Staatsangelegenheiten nur den Staat betreffen und nicht die Bürgerinnen und Bürger – eine Haltung, die sich an den Gepflogenheiten der Monarchie orientierte.

“Heute entscheidet nicht mehr eine Person, was gut und richtig ist. Sondern die Bürgerinnen und Bürger haben ein Grundrecht auf Information”, erklärte Gerstl dem alten Leitspruch aus der Monarchie „Alles für das Volk, nicht durch das Volk“ eine Absage.

 

Transparenz auf allen Ebenen

Das Informationsfreiheitsgesetz, das von der Volkspartei und den Grünen gemeinsam mit der SPÖ und einer Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen wurde, stellt allgemeine Informationen von Behörden, Ministerien, Bundesländern und Gemeinden auf der Plattform https://www.data.gv.at/ zur Verfügung.

“Transparenz wird zum Grundsatz”, so Gerstl, und er betonte, dass das Gesetz eine gesunde Balance zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Zugang zu staatlicher Information gewährleistet.

Gerstl dankte der Zivilgesellschaft, allen im Parlament vertretenen Klubs, dem Gemeindebund, dem Städtebund, den Bundesländern sowie den Koalitionspartnern und der SPÖ für ihre Mitwirkung und kontinuierliche Arbeit, die zur Verabschiedung des Gesetzes führten.

Das neue Gesetz über Informationsfreiheit – von Verfassungsministerin Edtstadler im Dezember vorgestellt – sorgt für eine größere Transparenz des Staates, während die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschützt bleibt. Es ist ein bedeutender Schritt für Österreich, der das Recht auf Information fest verankert und für zukünftige Generationen sichert.

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