Parlament
WKSta ersucht um Wöginger-Auslieferung
VP-Klubobmann August Wöginger erklärt, keinen Einfluss auf die Kommission zur Bestellung eines Finanzamtsleiters genommen zu haben. Diese Erklärung ist die Antwort des Klubobmannes auf ein Auslieferungsbegehren der WKStA.
Information des ÖVP-Klubs
Die WKStA begehrt beim Nationalrat die Auslieferung von ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Zusammenhang mit der Bestellung eines Bürgermeisters seiner Region zum Vorstand eines Finanzamtes im Jahre 2017. Als Abgeordneter habe Wöginger dazu mit dem damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, in der Angelegenheit kommuniziert, heißt es in dem Begehren.
Dadurch sei möglich, dass eine andere Bewerberin nicht zum Zug gekommen sei. Im Begehren der WKStA ist zudem zu lesen, dass fallbezogen „angesichts dieser Rechtslage Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Tat und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten August Wöginger“ vorliegen. Es könne, so heißt es im Begehren, aus Sicht der WKStA „nicht von einem offensichtlichen mangelnden Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gesprochen werden.“
Der ÖVP-Klub hat das Auslieferungsbegehren am Montag, 7. Februar erhalten.
Immunitätsausschuss wird entscheiden
ÖVP-Klubobmann August Wöginger erklärt dazu: „Es ist immer Sache des Immunitätsausschusses, über die Auslieferungen zu entscheiden. Hier wird nach klaren juristischen Kriterien vorgegangen, um festzustellen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist. Dem werde ich nicht vorgreifen.“
Zur Bestellung des Bürgermeisters aus seiner Region zum Vorstand des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding betont Wöginger: „Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist. Und ich habe ihn stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten.“
„Die anderen Bewerber kenne ich nicht und ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen.“