Regierung

COVID-19: das gilt ab 1. August

In Zukunft setzt die Bundesregierung im Kampf gegen COVID-19 auf einen Maßnahmen-Mix aus Impfung, Medikamenten und Verkehrsbeschränkungen. Foto: iStock / Santje09

Am Dienstag gab die Bundesregierung die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bekannt (Zur-Sache berichtete). Zukünftig wird neben dem Variantenmanagementplan und den ab 1. August geltenden Verkehrsbeschränkungen für Infizierte, auch vermehrt auf Auffrischungsimpfungen und den Einsatz von COVID-Medikamenten gesetzt.

 

Vier Szenarien für die Zukunft

Der Variantenmanagementplan sieht für verschiedene Szenarien passende Strategie-Maßnahmen unter anderem bei Tests, beim Impfen und bei Therapien vor. Damit können zielgerichtete Schritte für unterschiedliche Entwicklungen der Pandemie in den kommenden Monaten gesetzt werden. Diese wären im günstigsten Szenario keine Maskenpflicht oder Beschränkungen durch G-Regeln oder im schlimmsten Fall Beschränkungen für Veranstaltungen oder Nachtgastronomie und nächtliche Ausgangssperren.

 

Verstärkt auf Medikamente und Impfungen setzen

Für die nächsten Monate setzt die Bundesregierung bei den neuen Maßnahmen verstärkt auf eine Kombination aus Auffrischungsimpfungen und den Einsatz von COVID-Medikamenten. Derzeit wird die Booster-Impfung für Menschen ab 65 und Menschen mit Vorerkrankungen vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Diese senkt auch das Risiko einer Long-COVID-Erkrankung deutlich.

Deutlich ausgeweitet wird auch der Einsatz von COVID-Medikamenten. 480.000 Packungen sind von Österreich bereits bestellt worden. Der Einsatz der Medikamente geht dabei Hand in Hand mit einer Informations-Kampagne für Patienten.

 

Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne

Wer krank ist, soll auch zuhause bleiben. Das gilt sowohl für COVID, als auch für alle anderen Erkrankungen. Was sich bei den neuen Maßnahmen nun ändert, ist die Quarantäne. Statt dieser gibt es für Infizierte nun Verkehrsbeschränkungen. Diese neuen Regelungen treten mit 1. August in Kraft und gelten österreichweit. Die Bundesländer dürfen diese Regeln nicht abändern.

 

Infiziert – was nun?

  • Infizierte ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ausnahme: Im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.
  • Besuche in vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) sind nicht erlaubt.
  • Arbeitgeber sind angehalten, soweit möglich eine räumliche Trennung von Infizierten vorzunehmen oder Schutzvorrichtungen bereitzustellen.
  • Gleichzeitig wird die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt: Menschen aus Risikogruppen können damit ins Homeoffice wechseln bzw. von der Arbeit freigestellt werden.
  • Auch die telefonische Krankschreibung wird wieder eingeführt. Wer sich krank fühlt, erhält mit einem Telefonat beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin seine Krankschreibung.
  • Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Sie gilt automatisch mit jedem positiven Antigen und PCR-Test. Es wird kein individueller Bescheid mehr ausgestellt. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten mittels PCR-Test möglich.