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DAS sind die Corona-Maßnahmen für die Familien

Leistungen für die Familien: Finanzminister Gernot Blümel. Foto: BKA / Dragan Tatic / iStock petrunjela

Für die Familien und damit vor allem für die Kinder steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, die den Alltag und das Leben sowohl finanziell als auch organisatorisch erleichtern und unterstützen. Das Finanzministerium erstellte dazu eine Übersicht.

Zusätzliche Leistungen und Hilfen

Die Maßnahmen für Familien wurden teilweise zu den üblichen Förderungen zusätzlich eingeführt und ausgezahlt, um den besonderen Herausforderungen zu begegnen. So stehen Hilfen aus dem Familienhärtefonds zur Verfügung, eine erhöhte Familienbeihilfe sowie ein Kinderbonus.

 

CORONA-FAMILIENHÄRTEFONDS 

  • Insgesamt standen € 200 Mio. zur Verfügung.
  • Über 100.000 Antragstellende profitierten bereits (132 Mio insgesamt ausgezahlt).

FAMILIENBEIHILFE

  • Einführung einer Sonder-Familienbeihilfe: wenn zwischen März 2020 und Februar 2021 zumindest einen Monat lang Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Kosten: über 100 Mio Euro

KINDERBONUS FÜR FAMILIEN

  • Mit September 2020 hat jedes Kind den Coronabonus in der Höhe von € 360 gemeinsam mit der Familienbeihilfe erhalten. Kosten € 665 Mio.

SONDERBETREUUNGSZEIT

  • Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, wenn Schulen/Kindergärten/Klassen/Gruppen behördlich geschlossen oder ein Kind in behördlicher Quarantäne und „notwendige“ Kinderbetreuung gegeben, weil keine sonstige Alternative
  • Neben Rechtsanspruch gibt es die Möglichkeit zur Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Schulen Betreuung anbieten

CORONA-FAMILIENKRISENFONDS

  • Familien, die bereits vor der Krise Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, mit € 100 € pro Kind unterstützt; insgesamt 250.000 Kinder.

UNTERHALTSVORSCHUSS

  • Erleichterter Zugang zum Unterhaltsvorschuss, um für Familien und ihre Kinder eine unbürokratische Unterstützung in dieser Ausnahmezeit sicherzustellen.

NOVELLE EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUNGSGELD

  • Für Geburten im Jahr 2021 wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld anhand des Steuerbescheides 2019 berechnet, wenn dies zu einem höheren Tagesbetrag des Kinderbetreuungsgeldes führt.

KINDERBETREUUNGSGELD und MUTTER-KIND-PASS UNTERSUCHUNGEN

  • Keine Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld, wenn die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Eltern aufgrund Corona nicht möglich war.

 

Für die Familien und damit vor allem für die Kinder steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, die den Alltag und das Leben sowohl finanziell als auch organisatorisch erleichtern und unterstützen. Foto: iStock StefaNikolic

Für die Familien und damit vor allem für die Kinder steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, die den Alltag und das Leben sowohl finanziell als auch organisatorisch erleichtern und unterstützen. Foto: iStock StefaNikolic

 

Sommerschule und weitere Sach- sowie Steuerleistungen

Der Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann auch mittels Kurzarbeit erworben werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Gehaltes vor der Kurzarbeit.

Für Schülerinnen und Schüler wurde eine Sommerschule angeboten.

Der Familienbonus ist eingebettet in eine Vielzahl an Familienlistungen. Diese beruhen auf drei Säulen der finanziellen Familienleistungen: Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Familienhärteausgleich.

Österreich liegt mit seinen finanziellen Familienleistungen unter den Top Drei in der Europäischen Union. Zu diesen kommen noch die Sachleistungen wie Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, Schulbücher und Schülerfreifahrt. Eine weitere Steuerleistung besteht im Familienbonus Plus.

 

Familienbonus entlastet Familieneinkommen

Der Familienbonus ist, wie das Finanzministerium klarstellt, eine Maßnahme der steuerlichen Entlastung für Eltern, die ein Erwerbseinkommen erzielen und Steuern zahlen. Im Fokus des Familienbonus steht das Kind. Der Familienbonus entlastet das gesamte Familieneinkommen und kommt somit der gesamten Familie zugute, unabhängig von der innerfamiliären Arbeitsaufteilung. Mit dem Familienbonus Plus wurden bisher bereits etwa 1,6 Mio. Kinder unterstützt.

 

Neue Regeln für den Familienbonus

Für alle Geringverdiener, die den Familienbonus nicht geltend machen können, plant das Finanzressort, den Kindermehrbetrag zu erhöhen. Dieser soll von 250 auf 450 Euro pro Kind pro Jahr (im Kalenderjahr 2022: 350 Euro) steigen – das ist mehr als im Regierungsprogramm vorgesehen. Zudem soll der Bezieherkreis des Kindermehrbetrages auf alle Erwerbstätigen mit Kindern ausgeweitet und als Negativsteuer ausbezahlt werden.

Mit dem höheren Familienbonus sowie dem Kindermehrbetrag erfolgt im Vollausbau eine Entlastung von insgesamt 600 Mio. Euro mehr pro Jahr, von der 1,75 Mio. Kinder im Land profitieren werden, heißt es im Finanzministerium.