Regierung

Zuverdienst wächst mit Wirtschaft

Die Zuverdienstgrenze durch Erwerbstätigkeit wird für Studierende angehoben, damit diese Familien- und Studienbeihilfe behalten, gab Staatsekretärin Claudia Plakolm bekannt. Foto: Bka/Brauneies

Studierende können mehr als 15.000 Euro pro Jahr erwerbsmäßig verdienen, ohne damit die Familien- und Studienbeihilfe zu verlieren. Diese Zuverdienstgrenze wird künftig mit der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben, beschloss die Bundesregierung vorige Woche per Rundlauf, also ohne formelle Sitzung. Für Bildungsminister Martin Polaschek eine von mehreren Erhöhungen zugunsten Studierender.

 

Zuverdienst: Ministerrat fixiert neue Regel

„Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, die Zuverdienstgrenze bei der Familien- und Studienbeihilfe künftig zu valorisieren, also jährlich an die Inflation anzupassen“, sagte Staatssekretärin Claudia Plakolm am Freitag.

„Mit dieser jährlichen Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfe garantieren wir die künftige Treffsicherheit der Studienförderung“, sagte dazu Bildungsminister Polaschek.

 

Familien- und Studienbeihilfe steigen

Studierende, die zügig studieren, und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, erhalten finanzielle Sicherheit, die zudem gut abgesichert ist. Die Reform der Studienbeihilfe 2022 erhöhte die Studienförderung um bis zu 12 Prozent, zudem werden seit dem Vorjahr die Sozialleistungen wie Studien- und die Familienbeihilfe valorisiert. Daher wurden Studien- und Familienbeihilfe heuer neuerlich um 9,7 Prozent erhöht, zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent im Jahr 2023.

In der Europäischen Union unterstützt kein Land die Familien so sehr wie Österreich, sagte dazu Familienministerin Susanne Raab: „Mit der jährlichen Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe ermöglichen wir, Studierenden mehr Flexibilität in ihrer Arbeitszeit,  allerdings ohne Einbußen bei den Beihilfen befürchten zu müssen.“

Die Zuverdienstgrenze durch Erwerbstätigkeit wird für Studierende angehoben, damit diese Familien- und Studienbeihilfe behalten, gab Staatsekretärin Claudia Plakolm bekannt. Foto: Bka/Brauneies
Die Zuverdienstgrenze durch Erwerbstätigkeit wird für Studierende angehoben, damit diese Familien- und Studienbeihilfe behalten, gab Staatsekretärin Claudia Plakolm bekannt. Foto: Bka/Brauneies