Zur Sache
Im Tourismus und anderswo: Für Klarnamen, gegen Doppelmoral
Die Verwendung von Klarnamen im Netz und Bekanntgabe der Identität gegenüber Plattformen: Das ist eine Sache des Anstands und der Kultur, meint Claus Reitan.
Gute Gründe für klare Verhältnisse
Für Äußerungen auf Internet-Plattformen soll eine Pflicht gelten, entweder den echten Namen zu nennen oder diesen zumindest dem Plattformbetreiber bekanntzugeben. Die Idee heißt Klarnamenpflicht, wird von der ÖVP vorgeschlagen und ist eine klare, gute Sache. Aber sie hat Gegner.
Völlig zu Unrecht behaupten Gegner der Klarnamenpflicht, diese würde die Freiheit der Meinungsäußerung beschränken. Tut sie nicht. Aber die Personen müssten einstehen für ihre Worte. Das ist fällig. Denn was bedeutet ein Internet mit seinen Bewertungsplattformen ohne Klarnamen?
Betriebe stehen unter Beobachtung. Sie dokumentieren ihre Daten und Taten, legen Bericht und Bilanz, werden von Behörden überprüft. Aber kritisieren und bemäkeln darf man sie anonym? Ihnen unerkannt nächtens die Auslage im Internet beschmieren?
Das Gleiche, nur andersrum: Anonyme Empfehlungen bleiben unüberprüfbar – und im Zweifelsfall bezahltes Eigenlob?
Darum für Klarnamen
Das geht nicht zusammen. Es ist unfair, von Unternehmen und Institutionen völlige Transparenz zu verlangen, sie aber anonymer Rufschädigung auszuliefern. Und dann darauf hinweisen, sie sollten besser kommunizieren oder sich etwas an Propaganda besorgen. Das ist Doppelmoral.
Für Kritik an Produkten und Dienstleistungen gibt es das direkte Gespräch. Bei Mängeln stehen juristische Mittel bereit. Sollten dafür Kraft und Mut fehlen, gibt’s Konsumentenschützer.
Konstruktive Kritik ermöglicht Korrektur. Diese jeweils mit Anstand zu betreiben, ist unsere Kultur. Sei’s drum: Leitkultur.