Bundesländer

Lieferanten sollen Bauern fair & rasch bezahlen

Johann Höfinger und Elisabeth Köstinger: Fairness für Bauern. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf / BKA/Christopher Dunker / iStock Smederevac
Die Regierung schiebt unfairen Geschäftspraktiken des Lebensmittelhandels gegenüber den agrarischen Lieferanten einen Riegel vor. Gesetze werden verschärft – und wer sich als Lieferant über den Tisch gezogen fühlt, erhält Unterstützung einer Ombudsstelle.

Richtlinie gegen unfaire Praktiken

„Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken in Österreich stärkt die Bundesregierung die Verhandlungsposition der Bäuerinnen und Bauern gegenüber den Handelsriesen und anderen großen Abnehmern“ erklärte ÖVP-Abg. Johann Höfinger. Die neue Regelung bedeute „mehr Fairness entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette“, meinte Höfinger als Vertreter der bäuerlichen Produzenten.

 

Rasche Zahlung nach Lieferung

Der Ministerrat hat die entsprechenden Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken (UTP-Richtlinie) am Mittwoch beschlossen. Höfinger meinte dazu einer Aussendung des Klubs: „Damit ist nun Schluss mit verspäteten Zahlungen für verderbliche Waren oder Auftragsstornierungen in letzter Minute.“ Rasche Hilfe bekommen betroffene Bäuerinnen und Bauern, Verarbeiter und Produzenten durch die weisungsfreie Ombudsstelle, die 2022 im Landwirtschaftsministerium eingerichtet wird.

 

Unlautere Praktiken

Im Jahr 2019 wurden erstmals europaweit unlautere Praktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich definiert. Dazu zählen etwa

  • verzögerte Zahlung an den bäuerlichen Lieferanten von über 30 Tagen bei verderblichen Lebensmitteln oder von über 60 Tagen bei anderen Lebensmitteln,
  • kurzfristige Stornierung der Bestellung verderblicher Lebensmittel,
  • Verweigerung eines schriftlichen Vertrages, wenn dies gewünscht wird.

Mit der nationalen Umsetzung gibt es nun einen klaren Rechtsrahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken in Österreich, der auch exekutiert werden kann.

 

Köstinger arbeitete Jahre für Fairness

Mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um die Situation für unsere Bäuerinnen und Bauern und den verarbeitenden Betrieben zu verbessern, hatte August Wöginger, 1. stv. Klubobmann, anlässlich der Beratungen im Oktober erklärt. Die EU-Richtlinie wurde, so Wöginger, unter österreichischer Ratspräsidentschaft (zweite Jahreshälfte 2018) unter Federführung von Bundesministerin Elisabeth Köstinger beschlossen.

Link zu den Unterlagen des Ministerrats von 17. November: Die Begründung für das Gesetzesvorhaben und die Erklärungen der Ziele finden sich in den Erläuterungen. Eine kompakte Beschreibung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen bietet das Vorblatt.