Regierung
Regierung präsentiert „ausbalancierten Entwurf“
Die Koalitionsregierung präsentierte am Sonntag mittags im Bundeskanzleramt in Wien ihren „ausbalancierten Entwurf“ für das Covid-Impfpflichtgesetz. Dieses sieht eine Impfpflicht für alle Personen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich vor. Das Ziel der Bundesregierung ist es, eine möglichst hohe Durchimpfung zu erreichen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen und die Freiheiten für den Alltag wieder zu erreichen.
Den Kreislauf durchbrechen
Die Schritte zur Impfpflicht werden in drei Phasen gesetzt, wie Bundeskanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärten. Wesentlichen seien dabei die Gründe für das Impfen, denn es schütze mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Infektion und bei Erkrankung vor schwerem Verlauf. Es müsse gelingen, den Kreislauf aus Infektionen und Lockdowns zu durchbrechen, und der sicherste Weg sei dabei das Impfen, bekräftigten Nehammer und Mückstein: Impfen schützt und nützt.
Stellungnahmen eingearbeitet
In den unmittelbar zurückliegenden Tagen wurden die Stellungnahmen in den neuen Entwurf für das Impfpflichtgesetz eingearbeitet, erläuterten Nehammer, Mückstein und Edtstadler. „Wir haben die Stellungnahmen ernst genommen“, sagte Nehammer. Zudem wurden parlamentarische Verhandlungen und „gute und intensive Gespräche“ mit den Vorsitzenden der SPÖ und der Neos geführt. Es gab „eine ordentliche Begutachtung“, ergänzte Mückstein, es sei alles eingearbeitet worden.
Die Impfpflicht sei „ultima ratio, also das äußerste Mittel“, sagte Edtstadler. Weil die Impflicht aber ein „total sensibles Thema“ sei, so Nehammer, wurden zahlreiche Bedenken geäußert und erwogen. Es stellen sich „substanzielle medizinische und rechtliche Fragen“, so Edtstadler, daher seien die Stellungnahmen eingearbeitet worden. So liege nunmehr ein „ausbalancierter Entwurf“ vor, denn „wir nehmen es alle ernst, dass es Sorgen und Ängste gibt“, wie Edtstadler bekräftigte. Allerdings hätten alle Expertisen ergeben, dass – so Mückstein und Nehammer – „die Impfung der sicherste Weg aus der Pandemie ist“.
Erste Phase nutzen, um dritte zu ersparen
In der ersten Phase ab Geltung des Gesetzes, also ab Anfang Februar, solle die Gelegenheit genutzt werden, sich weiter zu informieren und sich impfen zu lassen. Erst nach dieser Eingangsphase – ab Mitte März – werde die Impfpflicht als Kontrolldelikt gelten: Die Polizei kann bei Amtshandlungen den Impfstatuts kontrollieren, liegt keine gültige Impfung vor, wird eine Strafe verhängt. Wer sich allerdings noch innerhalb von zwei darauf folgenden Wochen impfen lässt, wird dadurch straffrei.
Erst in einer zweiten Phase folgen Erinnerungsschreiben, in einer dritten dann konkrete Impftermine. Werden diese nicht eingehalten, kann dem eine Strafverfügung folgen.
Diese dritte Phase ist es, die „wir im besten Fall nicht brauchen werden“, erklärte Nehammer.
Flexible Regelungen
Denn im Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist vorgesehen, dass eine weitere Kommission aus Medizinern und Juristen den Impffortschritt beobachtet. Diese Kommission berichtet an den Gesundheitsminister und an die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination, GECKO. Zugleich ist im Entwurf vorgesehen, für den Gesundheitsminister einige Verordnungsermächtigungen einzubauen. Dies bedeutet, dass der Gesundheitsminister der Koalitionsregierung und diese dann dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung vorlegen kann, in welcher etwa neue Virusvarianten oder neue Fristen festgelegt werden können.
Damit ist es möglich, den kommenden Herbst zu antizipieren, wie Mückstein erläuterte, denn ein nächste Virus-Variante werde kommen und es sei noch nicht klar, wie lange die Immunisierung gegen Omikron halte.