Regierung

Jetzt fix: am 5. März fallen nahezu alle Regeln

Die Bundesregierung stellt weitreichende Lockerungen vor. Foto: iStock Aja Koska

Viel ist die vergangenen Tage spekuliert worden auf welche Lockerungen und Ende von Regeln  sich die Bundesregierung, die Länder und Gecko bei ihrem heutigen Gipfel im Kanzleramt einigen werden (siehe Bericht). Vom Ende der Sperrstunde, weniger Maskenpflicht bis hin zum Ende der Gratis-Tests war schon im Vorfeld der Beratungen die Liste an Begehrlichkeiten lang. Auch die Experten von Gecko gaben mit ihrem Report bereits am Dienstagabend den Weg für Lockerungen frei. Die Spekulationen haben nun ein Ende. Zur-Sache hat den Fahrplan über die weiteren Lockerungen.

 

Entspannung in Österreich und weltweit

Österreich hat den Höhepunkt der Omikronwelle hinter sich. Auch weltweit vermeldet die WHO einen Rückgang der aktiv positiven Fälle von rund 20 Prozent innerhalb einer Woche. Es entspannt sich also die Lage, auch wenn die täglichen Neuinfektionen in Österreich bei über 30.000 liegen. Die Spitäler haben jedenfalls diese Welle ohne gröberer Kapazitätsengpässe meistern können. Bilder von vollen Intensivstationen, Weckrufe des Klinikpersonals oder auch das Angstwort Triage sind in der Omikronwelle ausgeblieben – Gott sei Dank!

Somit standen schon im Vorfeld der heutigen Beratungen die Zeichen auf Lockerungen, wie sie bereits seit Anfang Februar schrittweise vorgenommen wurden.

 

Fastenzeit als Aufbruch

Mit kommenden Samstag, 19. Februar, kehrt das Maßnahmenbündel wieder auf die allseits bekannte 3-G Regel zurück. Der wichtige und große Schritt erfolgt dann am 5. März. Fast gleichzeitig mit Start der Fastenzeit fallen dann in Österreich nahezu alle Regeln. Es werden noch bestimmte Grundregeln- und Hygienevorschriften einzuhalten sein, aber die schwerwiegenden Einschränkungen sind mit 5. März Geschichte.

 

Die Lockerungen im Überblick:

Ab dem 19. Februar 2022

  • Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
    • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
    • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
    • 3G in Sportstätten (statt 2G)
    • 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
    • 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
    • 3G bei Fach- und Publikumsmessen
  • In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind
  • 2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
  • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
  • Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
  • 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

 

Ab dem 5. März 2022

  • Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher)
  • Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
  • FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.)
    • In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
  • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragten überall beibehalten
  • 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete)

 

Maske (fast) ade

Sie war wohl die gesamten vergangenen zwei Jahren das Symbol der Pandemie, eine tägliche Erinnerung zur Einhaltung von Regeln und Vorschriften und immer mit dabei: in der Handtasche, am Handgelenk, sogar als Wimperl an vielen Rückspielgen in Autos und wenn man sie brauchte mitten im Gesicht: die Maske. Die Maskenpflicht wird ebenfalls mit 5. März in wesentlichen Bereichen fallen. Konkret kann ab diesem Zeitpunkt auf die Schutzvorrichtung im Handel, Gastro oder Kultur verzichtet werden. Eine Empfehlung bleibt aufrecht. Weiterhin notwendig ist die FFP2-Maske in Öffentlichen Verkehrsmitteln, Lebensmittelgeschäften oder Apotheken.