Innenpolitik

Die Maske soll wieder schützen

Die Maske muss wieder in geschlossenen Räumen getragen werden. Foto: iStock / CentralITAlliance

Seit 5. März gelten in Österreich weitreichende Lockerungsschritte. Die Sperrstunde fiel, die Nachtgastro konnte wieder öffnen, die Maske verschwand in vielen Bereichen. Durch die Neubewertung der Lage durch die Expertinnen und Experten hat das Gesundheitsministerium eine Neuregelung der Corona-Maßnahmen veröffentlicht. Wichtigste Neuerung: die FFP2-Maske ist ab 24. März wieder in weiteren Bereichen zurück.

 

Keine Überlastung

Trotz der hohen Infektionszahlen ist zwar aus derzeitiger Sicht keine Überlastung der medizinischen Versorgung zu befürchten, wie sie für vergangene Not- oder Schutzmaßnahmenverordnungen ursächlich war. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens sind aber vor allem durch zahlreiche Personalausfälle enorm belastet. Vor diesem Hintergrund werden zur Dämpfung des Infektionsgeschehens und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zusätzliche Maßnahmen gesetzt.

 

Gültig ab 24. März 2022

Die momentan geltenden Corona-Maßnahmen werden nachgeschärft

  • Zusätzlich zur FFP2-Masken-Pflicht in höchst vulnerablen Bereichen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske erneut in geschlossenen Räumen.
  • Daher ist bei der Benützung von Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie beim Betreten von sämtlichen Kundenbereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie und öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.
  • Bei einer geschlossenen Gruppe bzw. Gesellschaft gelten die Regelungen der Veranstaltungen.
  • Außerdem wird die FFP2-Maskenpflicht wieder an Arbeitsorten in geschlossenen Räumen eingeführt. Dies gilt nicht, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

 

„Wahlmöglichkeit“ für Nachtgastronomie und Veranstaltungen

Die Betreiber der Nachgastronomie haben eine Wahlmöglichkeit und können zwischen der Kontrolle von 3-G-Nachweisen oder der FFP2-Maskenpflicht wählen. Folgende Kriterien sind für die Definition von Einrichtungen der „Nachtgastronomie“ heranzuziehen:

  • Vermehrte Durchmischung und Interaktion der Kunden
  • Hohe Fluktuation und Mobilität der Kunden
  • Vorhandensein von Tanzflächen/-bereichen sowie Allgemeinflächen
  • Keine oder nur vereinzelt Sitzplätze vorhanden bzw. erfolgt die Konsumation von Speisen und Getränken üblicherweise im Stehen
  • Vorhandene Sitzplätze werden üblicherweise nicht oder nicht für die überwiegende Dauer des Aufenthalts eingenommen
  • Musikbedingtes lautes Sprechen und Singen

 

Neue Regeln für Veranstaltungen

Für Zusammenkünfte (Veranstaltungen sowie Messen) mit mehr als 100 Teilnehmern gilt:

  • Ohne zugewiesene Sitzplätze entweder 3G-Regel oder FFP2-Maskenpflicht – auch hier hat der Betreiber die Wahlmöglichkeit
  • Mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt die FFP2-Maskenpflich
  • Bei Zusammenkünften mit weniger als 100 Personen gelten keine Einschränkungen (weder FFP2-Maske noch 3G-Regel).

Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind weiterhin überall beizubehalten.

Alle weiteren Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.