Innenpolitik
Sozialleistungen werden erhöht – Sonderbetreuungszeit verlängert
Soziale Leistungen wie etwa Familienbeihilfen sollen künftig mit den Preisen ansteigen. Diese geplante Valorisierung der Sozialleistungen hat im parlamentarischen Prozess eine weitere Hürde genommen: Der Sozialausschuss gab am Dienstag grünes Licht für die jährliche Inflationsanpassung. Außerdem wurde die coronabedingte Sonderbetreuungszeit für Eltern erneut verlängert.
Kaufkraftverlust besonders für Familien ausgleichen
Als Teil der Maßnahmen gegen die Teuerung hat die Regierung eine jährliche Inflationsanpassung der Sozialleistungen beschlossen. Der zuständige Sozialausschuss im Nationalrat befasste sich damit in seiner Sitzung am Dienstag und stimmte dem Vorschlag der Regierung zu. „Mit der im Rahmen des Anti-Teuerungspaketes geplanten Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen, wollen wir die Menschen in diesen herausfordernden Zeiten unterstützen“, sagte ÖVP-Abgeordnete Ernst Gödl, anlässlich der Sitzung. Und zur Begründung meinte Gödl: „Durch die hohe Inflation ist der Kaufkraftverlust für Familien und Kinder derzeit besonders spürbar.“
Zahlreiche Förderungen betroffen
Jene Sozialleistungen, bei denen es bisher noch nicht so geregelt war, werden künftig automatisch Jahr für Jahr der Inflation angepasst. Der bisherige Wertverlust der Leistungen entfällt somit. Betroffen sind davon ab 2023 das Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, weiters das Umschulungsgeld und das Kinderbetreuungsgeld zudem der Familienzeitbonus, die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag. Zukünftig wird auch der Familienzeitbonus nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Im September folgt die Studienbeihilfe.
Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage). Die Valorisierung wurde im Ausschuss auch für Schülerbeihilfen beschlossen.
Valorisierung trifft viele Bevölkerungsgruppen
Konkret bedeutet die Valorisierung bei einer Inflation wie gegenwärtig folgende finanzielle Unterstützungen im Jahr 2023:
- Bei einer Familie mit einem bis zu ein Jahr alten Kind gibt es bis zu rund 700 Euro mehr Kinderbetreuungsgeld (beim Kinderbetreuungskonto mit der Kurzvariante zwölf Monate), beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sind es bis zu rund 1.400 Euro mehr, dazu kommen noch die Familienbeihilfe plus der Kinderabsetzbetrag von 120 Euro mehr.
- Insgesamt ergibt sich mit der Valorisierung eine zusätzliche Unterstützung für die Familien von bis zu 1.520 Euro pro Jahr.
- Von diesen Maßnahmen profitieren insgesamt 1,2 Millionen Familien mit 1,9 Millionen Kindern.
Hilfen von insgesamt 50 Milliarden Euro gegen die Teuerung
Anlässlich der Entscheidungen im Sozialausschuss verwies Gödl auf die vielen anderen gesetzten Maßnahmen gegen die Teuerung. Das sei „Geld, das zum Teil schon auf den Konten ist. Als Volkspartei haben wir in der Regierung und im Parlament Entlastungen und Hilfsmaßnahmen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß mitbeschlossen. Insgesamt sind es über 50 Milliarden Euro, die im Kampf gegen Inflation und gestiegene Energiepreise bereitgestellt werden. Dabei wird allen geholfen“, so der ÖVP-Abgeordnete.
„Kein Land in Europa unternimmt so viel gegen die Teuerung wie Österreich.“ Der Mandatar hob als Beispiele die Stromkostenbremse sowie die Abschaffung der Kalten Progression hervor, die demnächst in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden.
„Wir helfen damit in herausfordernden Zeiten, die von massiven Preissteigerungen gekennzeichnet sind, rasch und wirkungsvoll. Das oberste Ziel der Volkspartei ist, dass die Menschen entlastet werden und ihnen mehr Geld zum Leben bleibt“, so der Abgeordnete.
Sonderbetreuungszeit verlängert
Ebenfalls soll die coronabedingte Sonderbetreuungszeit für Eltern im Ausschuss rückwirkend mit Schulbeginn (5. September) bis 31. Dezember verlängert werden. Die neue Rechtslage hinsichtlich Verkehrsbeschränkungen statt Absonderung wird dabei entsprechend berücksichtigt. Die bisherige Regelung für die Sonderbetreuungszeit war mit Ende des Schuljahres ausgelaufen.