Zur Sache

Stockers Klarstellungen zum U-Ausschuss

Klare Worte, gegen vorschnelle Urteile, für Fragerecht der Abgeordneten: ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. Screenshot Zur-Sache.

Der Generalsekretär der Österreichischen Volkspartei, Christian Stocker, hat in einem TV-Interview einige wesentliche Klarstellungen vorgenommen, Vorwürfe zurückgewiesen und Sachverhalte richtig gestellt. Der Anlass dafür war ein Interview in der ORF-Sendung ZiB2 am Montag abend, wenige Tage vor der dieswöchigen Sitzung des Untersuchungsausschusses des Nationalrats. Bei dieser ist Thomas Schmid, früher Generalsekretär im Finanzministerium, geladen.

 

Gegen Schmid ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), doch auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss befasst sich mit Vorwürfen gegen Schmid sowie mit Vorwürfen von Schmid gegenüber früheren Berufskollegen und Vorgesetzten. Wegen der Gleichzeitigkeit und Parallelität staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und parlamentarischer Befragungen wollte die WKStA die Fragen der Abgeordneten vorab einer inhaltlichen Beschränkung unterwerfen. Für die ÖVP besteht deren Fraktionsführer Abg. Andreas Hanger wie Generalsekretär Stocker auf einem unbeschränkten Fragerecht der Abgeordneten.

Hier Klarstellungen von Generalsekretär Christian Stocker zu den aktuellen Aspekten:

 

Warum soll Thomas Schmid vor dem U-Ausschuss befragt werden?

Stocker: Aufgrund des Vernehmungsprotokolls von Thomas Schmid werden (in der Öffentlichkeit, Anm.) auch Urteile gesprochen, daher wollen wir (die ÖVP-Fraktion) dazu Fragen stellen.

Über die Bitte der WKStA, Fragen inhaltlich zu beschränken, zeigt sich Stocker „verwundert“, denn es hat ja erst die Staatsanwaltschaft es ermöglich, dass die Einvernahme von Thomas Schmid öffentlich wird. Stocker wörtlich: „Wenn es noch Ermittlungen geben sollte, die jetzt gefährdet werden, dann hätte es die Staatsanwaltschaft ja in der Hand gehabt, diese Ermittlungen zu führen, abzuschließen und dann den Verschlussakt zum Strafakt zu nehmen.“

 

Zu parallelen Ermittlungen:

Wenn der Gegenstand eines Strafverfahrens gleichzeitig parlamentarisch untersucht wird, ergibt sich ein Spannungsfeld. Doch diese Konstellation darf nicht bedeuten, dass ÖVP-Mitglieder ihrer Aufgabe, Fragen zu stellen, nicht mehr nachkommen können.

Abgeordnete haben ein Fragerecht: ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker

Abgeordnete haben ein Fragerecht: ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker

Zu Steuerprüfungen und Vorwürfen gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka:

„Wir wissen zumindest, dass die Beschuldigungen gegen Sobotka (erhoben von Thomas Schmid, Anm.) nicht wahr sind. Und Sobotka ist wegen dieser Vorwürfe noch gar nicht beschuldigt. Aber er ist öffentlich verurteilt. Und daher würden wir auch gerne darüber reden.“

„Was wollen Sie eigentlich noch haben, außer einer schriftliche Äußerung, dass es zu dem Zeitpunkt, als Thomas Schmid das behauptet, diese Steuerprüfung nicht gegeben hat. Dass es keine Intervention auch bei der Steuerprüfung, die jetzt angesprochen wurde, gegeben hat. Dass es beim Alois-Mock-Institut auch keine Steuerprüfung gegeben hat, auch keine Intervention gegeben hat. Was muss man eigentlich tun, damit man sich von so einem Verdacht frei beweisen kann, der offensichtlich bei der Staatsanwaltschaft noch gar nicht für den Beschuldigtenstatus ausreicht?“

„Ich bin nicht der, der die Logik des Thomas Schmid erklären muss. Da müssen Sie den Thomas Schmid fragen. Ich sage, wir haben Schriftstücke, die beweisen, dass die Anschuldigung nicht stimmt. Was soll man noch tun, außer ein Schriftstück beizuschaffen, wo drinnen steht, zu dem Zeitpunkt, wie behauptet, gibt es keine Steuerprüfung. Bei der, die bekannt ist, gibt es keine Intervention.

Die Justiz soll fertig ermitteln: ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker.

Die Justiz soll fertig ermitteln: ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker.

Zu den Chats und Protokollen:

„Ich werde nicht die Chats verteidigen, die bekannt geworden sind. Weder von der Tonart noch vom Inhalt. Was ich schon tue ist, dass ich das, was immer verlangt wurde, jetzt auch in Anspruch nehme. Nämlich, dass die Justiz einen Sachverhalt ausermittelt, der dann einer Bewertung und einer Beurteilung, auch durch den Ethikrat, zur Verfügung steht. Aber ich will nicht, dass wir Vernehmungsprotokolle beurteilen.

 

Eingeständnisse der ÖVP?

„Was die Chats betrifft ist das ganz klar. So wollen wir nicht sein und so sind wir nicht. Dieses Bild, das hier gezeichnet wird, ist keines, das ich verteidige. Und das ist auch nicht die österreichische Volkspartei.“

„Die Chats und die Tonalität der Chats, wie sie veröffentlicht wurden, sind nicht zu rechtfertigen und die sind von mir auch nicht zu verteidigen. Und das zweite, was ich aber sage, was muss geschehen? Es muss ein Ergebnis der Ermittlungen vorliegen, das bewertet werden kann. Das werden wir dann auch tun. Sowohl in der Partei als auch im Hinblick auf die Standards, die das Recht vorgibt.“

 

Wann kommt das Antikorruptionsgesetz?

„Wir stellen uns gar nicht gegen eine Neuregelung oder Ergänzung des Antikorruptionsstrafgesetzes. Und es geht auch nicht darum, dass wir etwas verhindern. Ganz im Gegenteil, wir wollen den sogenannten Mandatskauf in dieses Gesetz aufnehmen. Aber zwei Dinge sind mir schon wichtig. Eine solche Bestimmung gibt es in ganz Europa nicht. Das heißt, wir betreten hier Neuland und daher muss man sich das sorgfältig ansehen. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Es wäre aus meiner Sicht möglich, dass ein Bürgermeisterkandidat, der sich zur Wahl stellt und sagt, ich werde das Radwegenetz ausbauen, und dafür unterstützt wird, in diese Bestimmung hineinfallen kann. Und das soll nicht sein.

Dieses Detail sei, sagt Stocker, nicht einfach zu klären, denn: „Es geht ganz konkret darum, dass jemand strafbar sein soll, der für eine wahlwerbende Partei verantwortlich ist bei der Kandidatenreihung. Das ist nicht der Fall, denn das sind Gremien. Und es geht auch darum, wer hat einen Kandidatenstatus vor einem Wahlkampf, denn auch das fällt unter die Bestimmung dieses Gesetzes.