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Arbeiten für Ukraine-Vertriebene weiter erleichtert

Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für vertriebene Personen aus der Ukraine nochmals vereinfacht: Tanja Graf (ÖVP, o.) brachte mit Koalitionskollegin den Antrag ein, Beschluss im Nationalrat diese Woche. Foto: Parlament/Tobias Topf

Für vertriebene Menschen aus der Ukraine soll der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt weiter erleichtert werden. Im Gesetz zur Ausländerbeschäftigung werden die Bestimmungen für Personen mit Vertriebenenausweis adaptiert. Der Sozialausschuss befasste sich zuletzt mit dieser Thematik, der Beschluss im Nationalrat erfolgt diese Woche.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die  vor dem russischen Angriffskrieg aus ihrem Heimatland geflohen sind, haben bereits jetzt einen privilegierten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie werden vom Arbeitsmarktservice auf offene Stellen vermittelt, wenn sie einen gültigen Ausweis für Vertriebene haben. Diese Blaue Karte wurde von Arbeitsminister Martin Kocher und Innenminister Gerhard Karner initiiert.

„Nun wollen wir weitere Hürden am Arbeitsmarkt abbauen. Diese Personengruppe soll in Hinkunft vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen werden und bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung in Österreich aufnehmen dürfen“, erläutert ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf.

 

Weniger Vorabprüfungen

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits im Parlament. Eine Vorab-Prüfung von Lohn- und Arbeitsbedingungen ist nicht mehr vorgesehen. Die Integration von Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, soll damit beschleunigt werden.

Laut Vertriebenen-Verordnung haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine jedenfalls noch bis 4. März 2024 ein automatisches Aufenthaltsrecht in Österreich.

Mit der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz soll außerdem der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte in zwei Teilbereichen erleichtert werden: Deutschkenntnisse in A1 – statt wie bisher in A2 – sollen für den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiter ausreichen. Zum anderen sollen bei Schlüsselkräften, bei Fachkräften in Mangelberufen und Start-up-Gründern auch Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Spanisch oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch im Punktekatalog berücksichtigt werden, erklärt Tanja Graf.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für vertriebene Personen aus der Ukraine nochmals vereinfacht: Tanja Graf (ÖVP, o.) brachte mit Koalitionskollegin den Antrag ein, Beschluss im Nationalrat diese Woche. Foto: Parlament/Tobias Topf
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für vertriebene Personen aus der Ukraine nochmals vereinfacht: Tanja Graf (ÖVP, o.) brachte mit Koalitionskollegin den Antrag ein, Beschluss im Nationalrat diese Woche. Foto: Parlament/Tobias Topf