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Bundesrat billigt Budgetbegleitgesetze
Der Bundesrat votierte diese Woche mit den Stimmen der Koalitionsparteien dafür, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben: Die parlamentarischen Beratungen über das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sind damit abgeschlossen.
Pensionsanpassungen und Paketsteuer in Kraft
Damit treten zahlreiche Beschlüsse in Kraft, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
So kann die neue Paketsteuer von 2 Ꞓ pro Paket wie geplant mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Auch die Pensionsanpassung 2027 mit einem Plus von 2,95 Prozent und 3,3 Prozent für Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher sowie dutzende weitere Maßnahmen sind durch den Beschluss endgültig auf Schiene. Dazu gehören etwa auch die Senkung der der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds für Unternehmer ab 2028 bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftsteuer für hohe Unternehmensgewinne und stufenweise höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Verdienst.
Gegen den Einspruchsverzicht stimmten FPÖ und Grüne: Sie sehen viele Punkte des Budgetbegleitgesetzes nach wie vor kritisch.
Bundesrat: Bezüge und Förderung begrenzt
Auch weitere mit dem Budget in Zusammenhang stehende Gesetzesvorhaben haben den Bundesrat passiert: Neben budgetären Vorbelastungen für den Bahnausbau in der Höhe von 72,57 Mrd. Ꞓ geht es dabei um die Erhöhung des Dienstgeberbeitrags für geringfügig Beschäftigte, die Begrenzung der Bezugserhöhung für Politikerinnen und Politiker im kommenden Jahr auf 1 % sowie das vorübergehende Einfrieren der Klubförderung, wobei die Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz einhellig gebilligt wurde.
Kein Mitwirkungsrecht hat der Bundesrat beim Doppelbudget selbst und beim neuen Bundesfinanzrahmen: Sie wurden bereits mit dem Nationalratsbeschluss vergangenen Freitag endgültig genehmigt.





