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Wiener U-Kommission: Arbeiten statt streiten
Frühzeitiges Aus für die U-Kommission zur Causa Wien Energie möglich: Die SPÖ und die Neos hätten die U-Kommission zur Farce gemacht, hält die Wiener Volkspartei fest. „Mutwillig verweigerte Aktenlieferungen“ hätten die Aufklärung massiv erschwert. Die ÖVP Wien fordert nun ein 5-Punkte Programm zur Aufarbeitung des SPÖ-Finanzskandals.
Beweisanträge: Zahlen, Daten, Fakten
Insgesamt wurden 185 Beweisanträge in der U-Kommission zur Causa Wien Energie eingebracht. Davon 101 von der ÖVP, 44 von der FPÖ, 22 von den Grünen und lediglich 20 von SPÖ und Neos. Zur Aktenvorlage waren 95 Anträge vorgesehen.
Rechnet man von diesen 95 Beweisanträgen zu Akten- und Unterlagenlieferungen jene 8 von SPÖ und Neos weg, von denen sechs geliefert und zwei abschlägig beantwortet wurden, kommt auf die Anzahl von 87 Beweisanträgen
Von diesen 87 Beweisanträgen der Opposition zu Akten- und Unterlagenlieferungen wurden 24,1 % noch immer nicht geliefert und 54,0 % dezidiert negativ beantwortet. Eine Konsequenz für die Nichtlieferung? Scheint es nicht zu geben. Weder medial noch in der U-Kommission.
Reform der Wiener Untersuchungskommission von Neos gebremst
Die Untersuchungskommission sollte voriges Jahr reformiert werden, doch galten SPÖ und Neos als Bremser der Reform. Die Wiener Neos, selbst ernannte „Transparenzpartei“, hätten voriges Jahr bei der Reform der U-Kommission gebremst. Die Änderungen seien „alles andere als ein demokratiepolitischer Meilenstein“, da es bei weitem keine Angleichung an die Regeln im Nationalrat gäbe.
Bei der Reform der Wiener Untersuchungsausschüsse sei klar, dass es sich nicht um einen großen Wurf, sondern eher um ein demokratiepolitisches Armutszeugnis handle. Von Anfang an forderte die ÖVP Wien mehr Transparenz, etwa mittels einer Angleichung der Regeln in der Wiener U-Kommission an jene des U-Ausschusses im Nationalrat.
Neue Erkenntnisse durch Befragungen
Trotz der Verweigerung der SPÖ und Neos für Aufklärung zu sorgen, konnte die Opposition durch die „Kraftanstrengung der gesamten Opposition entscheidende Erkenntnisse gewinnen“, erklärt der Klubobmann der Wiener Volkspartei, Markus Wölbitsch.
Bekannt wurde unter anderem, dass SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig sehr wohl vor dem 15. Juli 2022 über die Liquiditätsprobleme der Wien Energie informiert war. Das bedeutet im Umkehrschluss, die Notkompetenz des Bürgermeisters hinsichtlich der Zahlungen an die Wien Energie, könnte missbräuchlich eingesetzt worden sein.
Missbräuchliche Anwendung der Notkompetenz durch Ludwig?
Gemäß §92 in Verbindung mit §93 der Wiener Stadtverfassung ist eine Notkompetenz des Bürgermeisters nur in „dringlichen Fällen an Stelle eines anderen, primär zuständigen Organs zu entscheiden, wenn die Entscheidung dieses an sich zuständigen Organs ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann“ zu gebrauchen. Diese Dringlichkeit wäre nicht gegeben, wenn der Bürgermeister schon vor dem 15. Juli Bescheid wusste. Dann hätte er zumindest den Stadtsenat und den Finanzausschuss in die Entscheidung mit einbeziehen müssen.
„Er hat die Angelegenheit jedoch unverzüglich dem zuständigen Gemeindeorgan zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen“, heißt es in §92 der Wiener Stadtverfassung. Auch über die Unverzüglichkeit der nachträglichen Genehmigung wird diskutiert. Die Nutzung der Notkompetenz sei in diesem Ausmaß nicht gerechtfertigt gewesen, so die Wiener Volkspartei in einer Aussendung.
Bürgermeister Ludwig wusste bereits seit Anfang 2022 Bescheid
Bürgermeister Michael Ludwig habe bereits seit Jahresbeginn 2022 von den Finanzengpässen bei der Wien Energie Bescheid gewusst und habe somit im Gemeinderat augenscheinlich die Unwahrheit gesagt. Es hat den Anschein, als wollte Bürgermeister Ludwig möglichst lange verhindern, dass die Situation bei der Wien Energie und die Liquiditätsengpässe öffentlich bekannt werden, so Mahrer.
Auch Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr habe in dieser Angelegenheit erneut versagt, indem er trotz Kenntnis über den Notfallkredit keinerlei Fragen gestellt hat. „Er hat niemanden angerufen, nicht den Finanzstadtrat, niemanden bei der Wien Energie, er hat nie das Gespräch mit den zuständigen Personen beim Koalitionspartner gesucht“, erklärt Mahrer.
ÖVP-Wien möchte Einstellung der U-Kommission
Um nicht dieselbe Situation wie im U-Ausschuss auf Bundesebene zu erzeugen und damit Unmengen an Steuergeld für politisches Kalkül aufzuwenden, fordert die Wiener Volkspartei eine Einstellung der U-Kommission.
„Wir sind davon überzeugt, dass das Instrument der Untersuchungskommission, das Laden und Befragen von Zeugen klar der Aufklärung dienen. Es ist kein Instrument, das dazu dient, seine politischen Kontrahenten vorzuführen – so wie beim Untersuchungsausschuss im Bund“, so die Wiener Volkspartei.
Aufarbeitung des SPÖ-Finanzskandal
Die Wiener SPÖ betrachte die Stadt als ihr Eigentum. Sie schalte und walte mit dem Steuergeld der Menschen, ohne Kontrolle und mit wenig Sorgfalt, stellt Mahrer klar. Daher brauche es dringend notwendige Reformen. „Wir haben daher im Vorfeld einen 5-Punkte-Plan erarbeitet, um systematische Mängel im System zu beheben und weitere, ähnliche Missstände zu verhindern“, so Landesparteiobmann Mahrer.
5-Punkte-Programm im Überblick:
- Professionalisierung des Beteiligungsmanagements der Stadt Wien
– Personelle Aufstockung der zuständigen Mitarbeiter der Abteilung für Beteiligungsmanagement
– Einrichtung einer neuen Beteiligungsholding mit professionellen, unabhängigen Managern und Aufsichtsräten - Reform der Bestellung der Aufsichtsräte
– Professionelles Auswahlverfahren für die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern relevanter gemeindeeigener Unternehmen durch ein unabhängiges Headhunter-Unternehmen
– Besonderes Augenmerk auf die Gewinnung von internationalen Branchenexperten - Reform der Verfahrensregeln der Untersuchungskommission
– Modernisierung der Verfahrensregeln für die Untersuchungskommission
-Landesrechtliche Normierung einer umfassenden Aktenlieferungsverpflichtung von Wiener Gemeindeorganen und Behörden - Reform und Präzisierung der Bestimmungen über die Notkompetenz
– Umfassendere Begründungspflicht der „Dringlichkeit“ in den Notkompetenzakten
– Information der Stadtsenatsmitglieder und der Gemeinderatsmitglieder binnen 24 Stunden über den Inhalt der Notkompetenzverfügung des Bürgermeisters - Diskussion über Änderungsnotwendigkeiten des Geschäftsmodells der Wien Energie
– Keine Termingeschäfte mit nach oben offenem Risiko
– Änderung des Geschäftsmodells, so dass die Versorgung und die Preise für die Endkunden gesichert werden