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Plakolm: Zivildienst soll auf die Pflegelehre angerechnet werden

Jugendstaatssekretärin zeigt sich erfreut über das neue Pflegemodell für den Zivildienst. Foto: BKA/Arno Melicharek

Mit dem neuen Pflegepaket soll auch eine Grundausbildung im Bereich Pflege für Zivildiener kommen. Künftig soll dieses Pflegemodul anrechenbar auf Pflegeausbildungen sein. Dies forderte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm bereits vor einem Jahr für die Pflegelehre.

 

Zivildienst anrechenbar auf Pflegeberufe

Das gesamte Modul wird auf Pflegeausbildungen wie beispielsweise die Pflegelehre angerechnet. Das sogenannte UBV-Modul (= Unterstützung in der Basisversorgung) ist ein bewährter Teil in etlichen Berufen. Jenes besteht aus theoretischem (100 UE) und praktischem Teil (40h) inklusive Abschlussprüfungen.

„Damit schlagen wir gleich drei Fliegen mit einer Klappe: Die Zivildiener bekommen wichtiges Handwerkzeug für ihre wertvolle Aufgabe mit Menschen, sie können den Pflegeprofis Basisaufgaben abnehmen und so entlasten. Mit der einheitlichen Ausbildung schaffen wir die Anrechenbarkeit auf Pflegeberufe wie z.B. auf die Pflegelehre“, so Plakolm.

 

Plakolm: Zivildienst als bester Head-Hunter für den Sozialbereich

„Der Zivildienst ist der beste Head-Hunter für den Sozialbereich, bis zu 70% bleiben auch nach dem Zivildienst haupt- oder ehrenamtlich bei ihrer Organisation oder Einrichtung“, so Plakolm.

Mit der Aufwertung und Anrechnung für Zivildiener im Pflegebereich werde Interessierten erleichtert im Sozialbereich zu bleiben, erklärt die Jugendstaatssekretärin weiter. „Damit wird der Zivildienst für junge Burschen hoffentlich auch ein Türöffner in die Pflegeausbildungen“, so Plakolm abschließend.

 

Was ist das UBV-Modell?

Die Grundausbildung „Pflege“ soll freiwillig für Zivildiener in den Bereichen Krankenanstalten (8,3 %), Sozial- und Behindertenhilfe (26,8%), Altenbetreuung (11,2%) und Krankenbetreuung (0,8%) sein.

Die erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungsmoduls UBV berechtigt unter anderem zur Durchführung folgender Tätigkeiten: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Förderung der Bewegungsfähigkeit und beim Lagern, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln .