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2024 bringt deutliches Gehalts- und Pensionsplus
Die Inflation der vergangenen Jahre wirkt sich ab Jahresbeginn bei vielen Menschen auf dem Gehaltszettel aus: Trotz des steten Rückgangs der Teuerung in den vergangenen Monaten, steigen in zahlreichen Bereichen die Gehälter und Pensionen um fast 10 Prozent.
Gehalt: Metaller als Richtschnur für andere Branchen
In einzelnen Sektoren, wie dem Handel ist der Gehaltsabschluss noch nicht in trockenen Tüchern. Allerdings können im Öffentlichen Dienst sowie in der Metallindustrie die Mitarbeiter und Bediensteten mit einem hohen Gehaltszuwachs rechnen, der an der 10 Prozent-Marke kratzt.
Besonders der Abschluss bei den Metallern gilt oft als Richtwert für andere Branchen.
Eine ähnliche Erhöhung erhalten auch die Pensionisten, für die eine Pensionsplus von 9,7 Prozent beschlossen wurde.
Damit liegen die Erhöhungen um das Dreifache höher wie die vom WIFO berechnete mögliche Inflationsrate von 3,2 Prozent im kommenden Jahr.
Gehälter im Öffentlichen Dienst bis zu plus 9,7 %
Mit Jahreswechsel werden die Gehälter im öffentlichen Dienst um 9,15 Prozent erhöht, wobei eine Mindeststeigerung von 192 Euro garantiert ist.
Bei den niedrigsten Einkommen fällt die Erhöhung mit 9,71 Prozent noch etwas stärker aus.
Zulagen und Vergütungen werden ebenfalls um 9,15 Prozent erhöht.
Direkt betroffen sind vom Gehaltsabschluss fast 228.000 Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen. Die rund 317.00 Bediensteten der Länder und Gemeinden werden voraussichtlich den Bundesabschluss ebenfalls übernehmen.
Die Beschäftigten in der Metalltechnischen Industrie können im Durchschnitt mit einer Lohn- und Gehaltserhöhung von brutto 8,6 Prozent rechnen. Aufgrund einer Staffelung erhalten die Geringverdiener sogar zehn Prozent mehr.
„Luxuspensionen“ mit Fixbetrag
Bei den Pensionen wurde nach oben eine Grenze eingeführt. Pensionen über der Grenze von 5.850 Euro werden nur um einen Fixbetrag von 568 Euro pro im Monat erhöht. Zusätzlich wird dem Wunsch der Seniorenvertreter nachgekommen, einen möglichen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang durch eine Schutzklausel zu verhindern.