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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen startet

140 Millionen Euro Energiekostenzuschuss werden Non-Profit-Organisationen zur Verfügung gestellt. Claudia Plakolm sieht darin das Ehrenamt in Österreich weiter gestärkt. Foto: istock/Florian Schrötter

Die Bundesregierung stellt Non-Profit-Organisationen einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 140 Millionen Euro bereit. Ab 22. Jänner können online Anträge für den Förderzeitraum 2022 gestellt werden.

 

Die gestiegenen Energiekosten in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine haben in den vergangenen beiden Jahren auch gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen wie Sport- oder Kulturvereine oder Sozialeinrichtungen vor massive Herausforderungen gestellt.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung daher auch einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie kirchliche Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren.

 

Plakolm: Greifen unter die Arme

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm sieht im Förderpakt das ehrenamtliche Engagement in Österreich weiter gestärkt: „3,7 Millionen Menschen engagieren sich in Österreich ehrenamtlich und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ehrenamt ist nicht nur für sie Ehrensache, sondern auch für uns als Bundesregierung. Ich bin daher froh, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss unseren Vereinen und Organisationen nach herausfordernden Jahren ordentlich unter die Arme greifen und so das ehrenamtliche Engagement in unserem Land kräftig unterstützen“, wie es in einer Aussendung am Donnerstag heißt. Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler sieht in der Unterstützung einen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

 

Was und wie wird mit dem Energiekostenzuschuss gefördert?

Der EKZ-NPO fördert 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden. Abgewickelt wird der EKZ-NPO von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), der Förderbank des Bundes.

Anträge für das Jahr 2022 können von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 elektronisch auf der Plattform www.ekz-npo.at gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind. Anträge für das Jahr 2023 werden in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.