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1. April – Erste Maßnahmen der Konsolidierung in Kraft

Mit 1. April treten eine Reihe von Maßnahmen in Kraft. Foto: istock/bgblue

Mit 1. April treten erste Maßnahmen zur Konsolidierung des Staatshaushaltes in Kraft. Diese betreffen zahlreiche Sparten, von Wetten über Tabak, Bildungskarenz und Gerichtsgebühren bis hin zu Elektroautos. Aber auch die Banken sowie die Energiewirtschaft sind betroffen. Ziel ist eine Entlastung des Budgets.

 

Tabak und Wettvergnügen werden teurer

Die Tabaksteuer wird angepasst – auch für Tabak zum Erhitzen. Die Preissteigerungen liegen laut Schätzungen zwischen 20 und 50 Cent pro Packung. Parallel dazu steigt die Wettgebühr von zwei auf fünf Prozent. Aus beiden Maßnahmen erwartet sich der Bund je rund 50 Millionen Euro an Mehreinnahmen.

 

Steuerbefreiung für E-Autos fallen

Mit 1. April wird auch für diese Fahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer fällig. Laut Finanzministerium soll diese Neuregelung 2025 rund 65 Millionen Euro bringen. Auch die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule fällt – ab sofort gilt wieder der reguläre 20-Prozent-Satz. Erwartete Zusatzeinnahmen: 175 Millionen Euro. Details zur genauen Neuregelung finden Sie hier.

 

Angehoben werden auch die Gerichtsgebühren

Diese steigen um 23 Prozent. Zum Beispiel für zivilgerichtliche Verfahren mit einer Bemessungsgrundlage bis zu 350.000 Euro, für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungen im Firmenbuch oder Grundbuchauszüge. Die starke Anhebung ergibt sich daraus, dass die automatische Valorisierung zuletzt zwei Mal ausgesetzt worden war.

 

Ende der Bildungskarenz mit 1. April

Noch höher ist das Budgetvolumen beim Auslaufen der Bildungskarenz: Diese ist nur noch möglich, wenn sie nachweislich bis Ende Februar vereinbart wurde und spätestens Ende Mai startet. Die Maßnahme soll dem Staatshaushalt 350 Millionen Euro bringen.

 

Banken- und Energiesektor liefert Beitrag

Budgetär ebenfalls bedeutsam sind neue Beiträge aus der Banken- und Energiewirtschaft: Eine zusätzliche Bankenabgabe soll 350 Millionen Euro einbringen, ein „Standort-Beitrag“ der Elektrizitätswirtschaft weitere 200 Millionen.

Mit 1. April treten eine Reihe von Maßnahmen in Kraft. Foto: istock/bgblue
Mit 1. April treten eine Reihe von Maßnahmen in Kraft. Foto: istock/bgblue
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Förderung und Deckel gegen steigende Energiepreise

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