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Wöginger: Neue Teilpension bietet doppelten Vorteil

Die Teilpension soll einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Das ist ein doppelter Vorteil, sagt ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger.
Umfassendes Paket für Pensionen
“Die Regierungskoalition hat sich auf ein umfassendes Paket im Bereich der Pensionen verständigt”, stellte Wöginger am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Klubobmann Philip Kucher und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty im Parlament fest. Sie präsentierten die weiteren Reformschritte zur Sicherung der Pensionen.
Wöginger nannte dabei die Teilpension, Altersteilzeit und einen Nachhaltigkeitsmechanismus. Im Rahmen der Budgetberatungen wurden bereits Veränderungen bei der Korridorpension und der Aliquotierung im Nationalrat beschlossen, so Wöginger:

Philip Kucher, August Wöginger und Yannick Shetty bei der Medieninformation im Parlament
Korridorpension mit höherem Antrittsalter
Bei der Aliquotierung wird die erstmalige Pensionsanpassung ab 2026 mit 50 Prozent des Anpassungsfaktors angesetzt. Bei der Korridorpension werde das Antrittsalter etappenweise auf 63 Lebensjahre angehoben, die erforderlichen Versicherungsjahre auf 42 Jahre. Die Anpassung erfolgt in kleinen Schritten von jeweils zwei Monaten pro Quartal.
Teilpension fertig verhandelt
Bei der Teilpension wurden die letzten Punkte finalisiert. Es sei dies eine “Win-Win-Situation” sowohl für das Pensionssystem, aber auch für die Menschen, die diese Pensionsart in Anspruch nehmen. Die Teilpension soll einen schrittweisen und dadurch späteren Ausstieg aus dem Erwerbsleben bei reduzierter Arbeitszeit ermöglichen.
Versicherte, welche die Voraussetzungen für eine Pension (Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder reguläre Alterspension) erfüllen, können dieses Modell wählen.

Neues Modell: Teilpension und Teilzeitarbeit kombinieren. Foto: Imago/imagebroker
Arbeitszeit kann vermindert werden
Konkret kann das Ausmaß der bisherigen Arbeitszeit um 25, 50 oder 75 Prozent reduziert werden. Das Pensionskonto wird für den der Arbeitszeitreduktion entsprechenden Teil der Gesamtgutschrift geschlossen und mit dem verbleibenden Teil weitergeführt.
Außerdem können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langsam aus dem Erwerbsleben ausgleiten – was insgesamt vielen Menschen entgegenkomme.
Beschluss für Teilpension im Juli
Zudem bringe dieses Modell auch Einsparungen im System, weil noch Beiträge einbezahlt werden – sowohl in den Sozial- als auch in den Steuerbereich. Der Beschluss soll noch im Juli im Nationalrat erfolgen. Wöginger geht davon aus, dass mehrere tausende Personen von diesem “guten Modell” Gebrauch machen werden. Maßnahmen für den öffentlichen Dienstes sollen Herbst vorliegen. Für Selbstständige werde ebenfalls an einem Modell gearbeitet.
Harmonisierung mit Altersteilzeit
Die Altersteilzeit werde zudem mit dem System der Teilpension harmonisiert, diese kann also nur so lange in Anspruch genommen werden, als noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.
Altersteilzeitgeld gebührt künftig für nur mehr bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren und zwar für Personen, die in spätestens drei Jahren die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllen oder das Regelpensionsalter vollenden.
Für Personen, die ihr Regelpensionsalter nach spätestens fünf Jahren erreichen, gelten bei Beginn einer Altersteilzeit in den Jahren 2026 bis 2028 Übergangsbestimmungen. Der Endausbau sei dann 2029, also noch in dieser Legislaturperiode, abgeschlossen.
Nachhaltige Sicherung des Pensionssystems
„Wir müssen unser sehr gut ausgebautes Pensionssystem auch nachhaltig sichern. Das ist nur möglich, wenn die richtigen Maßnahmen gesetzt werden“, erklärte Wöginger.
Ziel sei es, durch die Maßnahmen in dieser Periode das faktische Antrittsalter in den budgetären Auswirkungen um ein Jahr zu erhöhen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, ist im Rahmen des “Nachhaltigkeitsmechanismus” ein Bündel an Maßnahmen zu beschließen, mit denen diese Wirkung zu erreichen ist.
