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Aktivpension ab 2027: Die Entlastung im Detail
Die Bundesregierung hat für kommendes Jahr die sogenannte Aktivpension beschlossen. Ab 1. Jänner 2027 erhalten Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterarbeiten, einen jährlichen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro. Wie hoch fällt die Entlastung tatsächlich aus? Zur-Sache hat ein paar Rechenbeispiele.
Bei der Aktivpension entfällt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pensionsalter der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung, eine Entlastung, die unmittelbar das Nettoeinkommen erhöht. Eine entsprechende Regelung gilt auch für Selbstständige. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt bestehen.
Aktivpension für zwei Gruppen
Das Modell der Aktivpension richtet sich an zwei Gruppen: Pensionistinnen und Pensionisten, die neben dem Pensionsbezug weiterarbeiten – sogenannte Zuverdiener – sowie an jene, die den Pensionsantritt bewusst aufschieben und länger im Erwerbsleben bleiben. Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens 40 Versicherungsjahren, für Frauen 34.
Eibinger-Miedl: „Finanziell deutlich profitieren“
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl sieht in der Aktivpension „klare Anreize“ dafür, dass sich Weiterarbeiten in der Pension auszahlt. „Wer länger im Erwerbsleben bleibt, soll auch finanziell deutlich profitieren. Der steuerliche Freibetrag und der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge setzt genau dort an. Damit schaffen wir einfache und wirksame Entlastungen für Erwerbstätige und senden ein wichtiges Signal für unseren Wirtschaftsstandort.“
So hoch fällt die Entlastung aus – vier Beispiele:
Franz (Elektriker) als Zuverdiener:
Franz war Elektriker und bekommt jetzt eine Pension von 1.700 Euro brutto. Er entscheidet sich nach seinem offiziellen Pensionsantritt bei seinem alten Betrieb ein paar Stunden in der Woche auszuhelfen. Dabei bekommt er einen Zuverdienst von 500 Euro pro Monat zu seiner Pension. Durch das neue Modell bleiben ihm insgesamt 1.630 Euro mehr pro Jahr.
Franz (Elektriker) als „Aufschieber“:
Franz entscheidet sich dafür weiter im Unternehmen zu bleiben. Dabei verdient er 3.200 Euro brutto pro Monat. Damit beträgt mit dem neuen Modell die Entlastung pro Jahr 6.805 Euro pro Jahr.
Beispiel Erika (Bilanzbuchhalterin) als Zuverdienerin:
Erika war Bilanzbuchhalterin in einem mittelständischen Unternehmen. Da das Unternehmen keine Nachfolgerin gefunden hat, entscheidet sich Erika, nach ihrem offiziellen Pensionsantritt für einige Stunden weiterhin im Unternehmen auszuhelfen. Dabei verdient sie 2.000 Euro pro Monat zu ihrer Pension. Durch das neue Modell bleiben ihr insgesamt 7.668 Euro mehr im Jahr.
Beispiel Erika (Bilanzbuchhalterin) als „Aufschieberin“:
Erika entscheidet sich, die Pension aufzuschieben und weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein. Bei ihrem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro bleiben ihr durch das neue Modell 7.269 Euro mehr im Jahr.
Beispiel Peter (Tischlermeister):
Peter ist Tischlermeister und betreibt selbstständig seine Tischlerei. Er geht in Pension und übergibt seinen Betrieb an seinen Sohn Jakob, der die Tischlerei weiterführt. Dabei erhält er eine Pension von 2.400 Euro. Peter entschließt sich aber dazu, seinem Sohn ein paar Stunden in der Woche unter die Arme zu greifen und im Betrieb weiterzuarbeiten – also eine Aktivpension. Dafür bekommt er 1.250 Euro brutto. Durch die neue Regelung wird er nun pro Jahr um 6.099 Euro entlastet.
Beispiel Marion (Rechtsanwältin):
Marion war Rechtsanwältin und bekommt eine Pension von 3.000 Euro. Da die Kanzlei noch einige große Fälle offen hat, entscheidet sie sich nach ihrem offiziellen Pensionsantritt ihre Kolleginnen und Kollegen noch zu unterstützen. Dafür verdient sie pro Monat 3.000 Euro. Durch das neue Modell bleiben ihr insgesamt 8.296 Euro mehr pro Jahr.





