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Nach VfGH-Spruch: „U-Ausschuss ist kein blaues Wunschkonzert“

Für ÖVP-Nationalrat Andreas Hanger sind U-Ausschüsse kein Wunschkonzert der FPÖ. Er sieht sich vom VfGH bestätigt. Foto: Thomas Topf

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ abgewiesen wurde, meldete sich am Mittwochnachmittag ÖVP-Fraktionsführer Abg. Andreas Hanger zu Wort. Für Hanger hat der VfGH „erwartungsgemäß entschieden“.

 

VfGH gleicher Ansicht wie Geschäftsordnungsausschuss

Für die FPÖ heißt es nach der Entscheidung des VfGH zurück an den Start. Das Höchstgericht wies einen Antrag der FPÖ, den Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates für rechtswidrig zu erklären, zurück. Konkret ging es um das Verlangen der FPÖ, einen Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek einzusetzen (Zur-Sache berichtete). Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates sah das Vorhaben der FPÖ jedoch als unzulässig an, da mehrere Beweisthemen behandelt werden sollten, aber kein direkter Zusammenhang zwischen diesen Bereichen besteht. Der VfGH ist nun ebenfalls zu dieser Rechtsmeinung gekommen. Somit holte sich die FPÖ ein blaues Auge vor dem Höchstgericht.

 

Hanger: „Machtkartell-Fantasien der FPÖ“

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger sieht sich durch die Entscheidung des VfGH bestätigt. In einer Aussendung erklärte der Niederösterreicher, dass „Untersuchungsausschüsse klaren verfassungsrechtlichen Regeln“ zu folgen haben und „kein blaues Wunschkonzert“ sind. „Das Verlangen der FPÖ auf Einsetzung eines U-Ausschusses wurde mangels eines ausreichend abgegrenzten Untersuchungsgegenstandes erwartungsgemäß für unzulässig befunden“, stellt Hanger klar.

Die als Reaktion ventilierten „Machtkartell“-Fantasien von FPÖ-Generalsekretär Hafenecker sind für Hanger „entlarvend für die eigenen Allmachtsfantasien der FPÖ und sind ein Sittenbild für den mangelnden Respekt der Freiheitlichen gegenüber den Institutionen unserer Republik – das ist demokratiegefährdend“.

 

Für Hanger ist FPÖ innerlich zerrissen

Für Hanger hat die FPÖ von Beginn an gewusst, dass ihr Verlangen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten wird. Dabei stellte der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im U-Ausschuss klar, dass sich die Volkspartei nicht gegen parlamentarische Aufklärung stelle, diese jedoch verfassungskonform sein müsse. „Deshalb haben wir die FPÖ auch vor Wochen dazu eingeladen, einen bzw. zwei verfassungskonforme Untersuchungsgegenstände zu definieren. Dazu war sie nicht in der Lage.“

Hanger sieht einen klaren Beleg für die innere Zerrissenheit der FPÖ. „Denn die Verschwörungstheorien haben im FPÖ-Klub die Überhand gewonnen und dabei liefern sich die Corona-Fraktion und jene, die das tragische Ableben von Sektionschef Pilnacek parteipolitisch missbrauchen wollen, ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Dabei wurden offensichtlich alle verfassungsrechtlichen Kriterien der Inszenierung geopfert und über Bord geworfen.“

 

FPÖ mit „populistischer Dauerinszenierung“

Wäre es den Freiheitlichen ernst mit einer transparenten und effizienten Aufklärungsarbeit, so hätten sie bereits vor dem Sommer mit einem verfassungskonformen Einsetzungsverlangen – also mit einem klar definierten Untersuchungsgegenstand und -zeitraum – einen wesentlich einfacheren und zeitsparenderen Weg eingeschlagen.

Für Hanger sind U-Ausschüsse das „schärfste parlamentarische Kontrollinstrument“. Dieses dürfe „nicht für populistische Dauerinszenierungen und Schauprozesse missbraucht werden“, so der Abgeordnete.