Koalitionsparteien konkretisieren Regeln zum ORF-Beitrag

Für die Finanzierung des ORF wurden die Beitragsregeln von den Regierungsparteien konkretisiert. Foto: pixelio/Dario Premm
Für die Finanzierung des ORF wurden die Beitragsregeln von den Regierungsparteien konkretisiert. Foto: pixelio/Dario Premm

Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben im Verfassungsausschuss am Montag eine Reihe von Konkretisierungen bzw. Änderungen im ORF-Beitragsgesetz und ORF-Gesetz eingebracht und beschlossen. Von den Beschlüssen betroffen sind besonders Unternehmen, Haushalte sowie die Landeshauptleute.

 

Unternehmens‑Beitrag: Bemessung nach Gesamt‑Lohnsumme

Bisher wurde der ORF‑Beitrag für Unternehmen anhand der kommunalsteuerpflichtigen Betriebsstättenberechnet. Das führte bei zahlreichen Firmen mit mehreren Niederlassungen zu einer Mehrfachbelastung, weil jede Betriebsstätte separat zur Beitragspflicht herangezogen wurde. Um dies zu verhindern, wird in Zukunft der Beitrag einmalig auf Basis der gesamten Lohnsumme aller Angestellten des Unternehmens ermittelt. Laut gemeinsamer Aussendung der drei Regierungsparteien sind rund 20.000 Unternehmen mit einer Gesamtentlastung von rund zehn Millionen Euro betroffen.

 

Wohnaufwand als Abzug für die Befreiungsgrenze

Um Haushalte mit niedrigem Einkommen zu entlasten, wird in Zukunft der Wohnaufwand auch als Abzugsposten für die Befreiungsgrenze herangezogen. Davon profitieren Personen mit niedrigen Einkommen und bei Haushalten, in denen die Nettoeinkommensgrenze überschritten wird, soll ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 500 Euro als Wohnaufwand Berücksichtigung finden.

 

Unabhängigkeit des ORF wird gestärkt stärken – Zahlung vereinfacht

Um die Unabhängigkeit zu stärken, wurden auch Änderungen bei der Bestellung der Landesdirektoren beschlossen. Demnach fällt in Zukunft das gesetzlich verankerte Anhörrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung von Landesdirektoren weg. Außerdem bleibt durch die Änderung des ORF-Beitragsgesetzes die Möglichkeit erhalten, auch ohne Lastschriftmandat über 2025 hinaus den ORF-Beitrag per Erlagschein in mehreren Teilbeträgen zu bezahlen.

 

Marchetti: “Faire Regeln”

Laut gemeinsamer Reaktion wollen die Regierungsparteien mit diesen Beschlüssen „für wichtige und nachvollziehbare Regelungen sowie die Unabhängigkeit des ORF” sorgen. ÖVP-Mediensprecher NR und Generalsekretär Nico Marchetti betonte, dass die Akzeptanz des ORF-Beitrages als wichtigen Teil des Erhalts eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Menschen und Unternehmen nur dann erreicht werde, wenn auch die Spielgregeln „nachvollziehbar und fair“ sind. „Mit der heute im Verfassungsausschuss auf den Weg gebrachten Reform erreichen wir genau das.” Denn mit dieser Reform werde sowohl der ORF als auch der Beitragsservice “ein gutes Stück schlanker und transparenter, so Marchetti.

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