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Rechtssicherheit bei Mieten und bei der NoVA

Klarheit und Fairness bei Anpassung von Mieten und Aufteilung der Kosten für thermische Sanierung verlangt der Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrats. Foto: iStock/hiphunter

So wird Rechtssicherheit geschaffen: Ausschüsse des Nationalrates beschlossen ein Gesetz zur Linderung der Inflation bei Mieten und ein weiteres zur Bekämpfung von Steuerbetrug, das Klarheit für die NoVA bringt.

 

Linderung der Inflation

Das 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) schafft Rechts- und Planungssicherheit für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter, erklärten ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber und ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger nach den Beratungen im Bautenausschuss.

Wegen höchstgerichtlicher Erkenntnisse kam es zu erheblichen Unsicherheiten bei Wertsicherungsklauseln. Das wird korrigiert: „Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz sorgt für eine faire Balance für alle Beteiligten“, so Ottenschläger.

 

Anpassungen der Miete nur zum 1. April

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Mietzinsanpassungen ab dem 1. Jänner 2026 nur noch einmal jährlich zum 1. April zulässig sind. Dabei darf eine Indexsteigerung über drei Prozent des Verbraucherpreisindex (VPI) nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Für reglementierte Mieten (Richtwert-und Kategoriebeträge, Gemeindewohnungen) wird die Valorisierung für 2026 auf ein Prozent und für 2027 auf zwei Prozent begrenzt. Ab 2028 greift die „Drei-Prozent-Regelung“ samt Hälfteregelung auch für diese Mieten.

Thermische Sanierung Energiekosten senken. Foto: istock/Leonsbox

Thermische Sanierung Energiekosten senken. Foto: istock/Leonsbox

Kosten für thermische Sanierung fair teilen

„Auch im Bereich zukunftsorientierter Maßnahmen vor dem Hintergrund leistbaren Wohnens und des Klimaschutzes wollen wir weitere Schritte setzen“, so Sieber. „Die Bundesregierung soll bis Mitte 2026 auch einen Vorschlag vorlegen, wie die Kosten für thermische Sanierung und Dekarbonisierung fair verteilt werden können. Dabei sollen Expertinnen und Experten mit relevanten Stakeholderinnen und Stakeholdern eingebunden werden. Damit wollen wir einen Rahmen schaffen, der Klimaziele und Baukonjunktur gleichermaßen unterstützt“, unterstreicht der ÖVP-Wohnbausprecher.

Die Verrrechnung der NoVA für grenzüberschreitende finanzierte Autos wird geklärt. Foto: pixelio Th. Weiss

Die NoVA für grenzüberschreitende finanzierte Autos wird geklärt. Foto: pixelio Th. Weiss

Klarstellung zur NoVA-Vergütung

Das Paket zur Bekämpfung von Steuerbetrug wurde nach der Begutachtung gezielt nachgeschärft, berichtete ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger nach der Sitzung des Finanzausschusses: „Die Regeln für die NoVA-Rückvergütung bei Fahrzeugen, die ins Ausland gebracht werden, werden klarer und praxistauglicher gestaltet.“

Analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten Berechnung der NoVA bei vorübergehender Inlandsverwendung soll künftig bei vorübergehender Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen. Zur Sicherstellung der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist. Zur Einordnung: Das entspricht einem Fahrzeugwert von etwa 80.000 Euro.

Nachteile für Inländer abgewendet

„Die Klarstellung zur NoVA-Vergütung bringt Rechtssicherheit und verhindert eine Schlechterstellung von inländischen Leasinggebern. Damit wird weiterhin die notwendige Bekämpfung von Betrügereien bei ins Ausland verbrachte Wracks sichergestellt, aber unerwünschte wirtschaftliche Effekte auf den österreichischen Autohandel verhindert“, so Ottenschläger. „Wir setzen uns für einen fairen Wettbewerb ein und wollen all jene steuerehrlichen Unternehmen, die sich an die Regeln halten, schützen. Gleichzeitig soll daraus kein überbordendes Maß an Bürokratie entstehen.“