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Länger und mehr zu arbeiten wird attraktiver
Länger und mehr zu arbeiten wird für Erwerbstätige attraktiver: Die politischen Weichen wurden im Ministerrat gestellt, der Fahrplan mit Start ab 2027 fixiert. Leistung soll sich lohnen – und den Aufschwung bringen, sagt Bundeskanzler Christian Stocker.
Sechs Ansätze für Entlastung
Der Ministerrat am 17. Dezember 2025 in Wien hat weitreichende Beschlüsse auf den Weg gebracht, wie es in einer Information des Bundeskanzleramtes heißt. Zusammengefasst wurde Folgendes beschlossen:
- Der steuerfreie Freibetrag wird 15.000 Euro im Jahr betragen – für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter
- Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen
- Steuerfreie Überstunden werden verlängert
- Feiertagsentgelt wird bis 400 Euro pro Monat steuerfrei
- Paket für Beschäftigung Älterer wird mehr Menschen über 60 in Beschäftigung halten
- Betriebliche Altersvorsorge wird einfacher und für alle Beschäftigten zugänglich

Arbeit und Leistung sollen sich lohnen und Aufschwung tragen: Kanzler Stocker. (Foto: Bka)
Zuverdienst in der Pension und Aufschub der Pension
Der Zuverdienst in der Pension und der Aufschub der Pension werden massiv entlastet. Der steuerfreie Freibetrag wird 15.000 Euro im Jahr betragen – für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter. Neben der steuerlichen Entlastung reformieren wir auch die Abgaben: Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen – unabhängig davon, ob bereits eine Pension bezogen wird oder nicht. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und entsprechend für Selbstständige.
Steuerfreie Überstunden
Es wird weiterhin steuerfreie Überstunden geben: Bis Ende 2026 sind die ersten 15 Überstunden im Monat bis zu 170 Euro steuerfrei.
Entgelt für Arbeit am Feiertag
Mit der neuen Regelung wird das Entgelt für Arbeit an Feiertagen wieder steuerbegünstigt und bleibt bis 400 Euro pro Monat steuerfrei. Das bringt mehr Netto vom Brutto, klare Regeln und Rechtssicherheit für Beschäftigte und Betriebe.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Reform soll die betriebliche Altersvorsorge einfacher und für alle Beschäftigten zugänglich machen. Ab 2027 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Abfertigung NEU freiwillig und kostenlos in eine Pensionskasse übertragen und so eine zusätzliche, lebenslange Pension aufbauen.
Beschäftigung Älterer
Ziel ist es, mehr Menschen über 60 in Beschäftigung zu bringen und zu halten – durch Prävention, altersgerechte Arbeitsplätze sowie ein Monitoring- und Anreizsystem. Ab Sommer 2026 wird das Monitoring ausgebaut und die Beschäftigung Älterer regelmäßig beobachtet. Ab 2027 werden Betriebe gezielt informiert und unterstützt, damit Menschen länger gesund und qualifiziert in Beschäftigung bleiben können. Für einen wirksamen Maßnahmenmix zur Arbeitsmarktförderung Älterer werden ab 2027 zusätzlich 100 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Fahrplan fixiert
Die konkreten Regelungen werden nun, wie Bundeskanzler Christian Stocker erklärte, im ersten Quartal 2026 ausgearbeitet und dann parlamentarisch behandelt sowie beschlossen. In Kraft treten sollen diese entlastenden Maßnahmen dann mit 1. Jänner 2027.
„Wir schaffen mehr Leistungsgerechtigkeit für die Österreicherinnen und Österreicher und setzen gleichzeitig einen wichtigen Impuls für den Aufschwung unseres Landes“, sagte dazu Bundeskanzler Christian Stocker nach dem Ministerrat. Der Zuverdienst in der Pension und der Aufschub der Pension werden massiv entlastet und für alle Erwerbstätigen im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen. Stocker: „Das ist ein Maßnahmenpaket, das die unzähligen fleißigen Menschen in unserem Land ins Zentrum stellt und klar macht: Leistung lohnt sich.“





