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So wirkt Entlastung bei Lohnnebenkosten

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: Senkung der Lohnnebenkosten eine Entlastung für Arbeitnehmer und Unternehmen. Foto (bei einem ORF-Interview im Juni): BMF/Schönleitner

Die Senkung der Lohnnebenkosten ist die größte Entlastungsmaßnahme des Doppelbudgets, sagt Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Diese macht rund 80 Prozent des Volumens aller Offensivmaßnahmen aus und soll den Aufschwung voranbringen, sagt Wirtschaftsbund-Generalsekretärin Tanja Graf.

 

Senkung um zwei Milliarden Euro

Und das sind die Eckdaten:

Volumen & Umfang: Ab dem Jahr 2028 werden die Lohnnebenkosten dauerhaft und unbefristet um zwei Milliarden Euro pro Jahr gesenkt. Dies entspricht einer Reduktion um einen Prozentpunkt.

Wirtschaftliche Effekte: Pro Prozentpunkt Senkung wird mit der Schaffung von bis zu 12.000 neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Ziel ist es, den Faktor Arbeit zu entlasten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Exportstandorts Österreich zu sichern und Investitionen zu ermöglichen.

Abg. Tanja Graf: Ein wirtschaftspolitischer Meilenstein. Foto: Thomas Topf

Abg. Tanja Graf: Ein wirtschaftspolitischer Meilenstein. Foto: Thomas Topf

Entlastung stärkt Unternehmen

„Mit der Senkung der Lohnnebenkosten entlasten wir unsere Betriebe nachhaltig. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, schafft Spielraum für Investitionen und unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Niedrigere Lohnnebenkosten wirken sich somit auf den gesamten Standort positiv aus,“ erklärt Barbara Eibinger-Miedl.

Und Tanja Graf sagt dazu: „Wer Arbeit leistbarer macht, stärkt Beschäftigung, Investitionen und den Standort. Die Senkung der Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt ist deshalb mehr als eine Entlastung – sie ist ein wirtschaftspolitischer Meilenstein. Dass diese langjährige Kernforderung des Wirtschaftsbundes nun umgesetzt wird, ist ein starkes Signal für alle Betriebe in Österreich,“ so Wirtschaftsbund-Generalsekretärin Tanja Graf.

 

Senkung um einen Prozentpunkt

Die für 2028 angekündigte Senkung des Beitrags zum Familienlastenausgleichsfonds um einen Prozentpunkt entlastet jeden Arbeitgeber unmittelbar – und zwar bei jeder bzw. jedem Beschäftigten. Ein Prozentpunkt der Lohnnebenkosten entspricht dabei einem Prozent des Bruttolohns.

 

So wirkt’s

Bei einem mittleren Bruttojahreseinkommen von rd. 38.000 Euro ergibt4 sich eine Entlastung je Beschäftigtem von 380 Euro. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 4,4 Beschäftigten je Unternehmen ergibt sich eine Entlastung pro Betrieb und Jahr von etwas mehr als 1.600 Euro.

Diese Entlastungen nehmen mit Größe der Betriebe zu. Ein Unternehmen mit 20 Beschäftigten erspart sich 7.600 Euro pro Jahr, eines mit 100 Beschäftigten bereits 38.000 Euro Pro Jahr. Bei einem Stand von 250 Beschäftigten steigt die Entlastung ajuf 95.000 Euro pro Jahr.

Diese Entlastung als offensive Maßnahme ist ein „wirtschaftspolitischer Gamechanger“, sagten Eibinger-Miedl und Graf.