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Regierung halbiert Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel

Ein Lebensmitteleinkauf soll ab Juli billiger werden. Die Regierung halbiert die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Foto: istock/Dan Dalton

Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur die Bekämpfung der Teuerung erneut prioritär behandelt. Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen bleibt die Inflation – auch im europäischen Vergleich – hoch und belastet insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen. Gleichzeitig gefährdet die anhaltende Preissteigerung die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Nun setzt die Regierung einen weiteren Schritt und plant mit Anfang Juli die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel zu halbieren.

 

Um die Preisentwicklung zu bremsen, hat die Regierung ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen und die zuständigen Ministerien mit der Umsetzung betraut. Neben der Mehrwertsteuerhalbierung sind auch Begleitmaßnahmen wie Gegenfinanzierung, Kontrollen und Stärkung des Direktvertriebs in der Landwirtschaft vorgesehen.

 

Teil von Stockers 2-1-0 Formel

Mit diesem Paket soll die Inflation weiter gedrückt werden und somit dem ausgegebenen Ziel von Bundeskanzler Christian Stocker – Stichwort 2-1-0 Formel – ein weiteres Stück näher rücken. Demnach will die Regierung die Inflation im Jahr 2026 auf 2 Prozent senken. Zur-Sache hat die Kernpunkte des Pakets zusammengefasst.

 

Mehrwertsteuer‑Halbierung

  • Ab dem 1. Juli 2026 wird die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf unter 5 % halbiert.

 

Regierung garantiert vollständige Gegenfinanzierung

  • Einführung einer gemeinschaftlichen Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik.
  • Einführung einer gemeinschaftlichen Paketabgabe für Drittstaatspakete zum Schutz des stationären Handels.

 

Kontrolle und Durchsetzung

  • Verstärkte Kontrolltätigkeiten in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), um sicherzustellen, dass die Abgabensenkung vollständig an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wird.

 

Wettbewerbsverstärkung im Lebensmittelbereich

  • Margentransparenz entlang der Wertschöpfungskette durch verpflichtende und vertrauliche Meldungen an die BWB.
  • Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken.
  • Erhöhung der Strafen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnung, analog zu den Strafhöhen im Anti‑Mogelpackungsgesetz.
  • Verhängung von Auflagen nach branchenbezogenen Untersuchungen.

 

Reform der Genossenschafts‑Rahmenbedingungen

  • Anpassung der regulatorischen Bedingungen für Einkaufs‑ und Verkaufsgenossenschaften, um den Direktvertrieb hochwertiger bäuerlicher Produkte zu erleichtern.