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Stabilitätspakt beschlossen – Eibinger-Miedl: “Konsolidierungkurs hält“
Der Nationalrat hat am Mittwochabend den Stabilitätspakt beschlossen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger‑Miedl sieht darin einen Meilenstein in der Konsolidierung des österreichischen Staatshaushalts.
Worum geht es?
Mit der Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts im Frühjahr 2024 wurden neue Fiskalregeln beschlossen. Die Maastricht-Kriterien – ein öffentliches Defizit von maximal 3 % des BIP und ein Schuldenstand von höchstens 60 % des BIP – bleiben unverändert. Neu ist ein flexibler, länderspezifischer Anpassungspfad: Auf Basis eines Nettoausgabenpfads und einer risikobasierten Schuldentragfähigkeitsanalyse wird der Konsolidierungsbedarf individuell festgelegt. Diese europäischen Vorgaben werden in zulässige Maastricht-Salden bzw. strukturelle Salden für die Gebietskörperschaften „übersetzt“. Damit wird ein einfacheres und operativ handhabbares Steuerungssystem geschaffen.
Eibinger-Miedl seht klares Signal an die EU
Zufrieden mit dem Beschluss zeigte sich Eibinger-Miedl: „Mit der Einigung auf den Stabilitätspakt zeigen alle Gebietskörperschaften, dass sie Verantwortung übernehmen und gemeinsam an der Stabilität unseres Landes arbeiten. Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat setzt Österreich auch ein klares Signal an die EU und die internationalen Finanzmärkte: Österreich ist fest entschlossen, das Defizitverfahren zügig und konsequent zu beenden.“ Mit dem Beschluss des Doppelbudgets im vergangenen Jahr, dem konsequenten Budgetvollzug und mit dem nun beschlossenen Stabilitätspakt als Grundlage könne man laut Eibinger-Miedl die Verhandlungen für das Doppelbudget 2027/28 „mit Zuversicht anpacken.“
Stabilitätspakt bringt mehr Transparenz
Das mehrstufige Regelwerk koordiniert die Haushaltsführung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, legt Vorgaben zur mittelfristigen Haushaltsplanung fest und sorgt für gegenseitige Information. Transparenz wird durch monatlich aufgeschlüsselte Haushaltsdaten der Länder, veröffentlicht von Statistik Austria, sowie durch die Novelle der Gebarungsstatistik‑Verordnung und die monatliche Erhebung von Cash‑Daten für die Stadt Wien erhöht. (Zur-Sache berichtete)
Im Kern des Paktes stehen die Defizitregeln. In Phase 1 (2026‑2029) werden jährlich zulässige Maastricht‑Defizite in Prozent des BIP festgelegt. Phase 2 (ab 2030) teilt den gesamtstaatlich zulässigen strukturellen Saldo im Verhältnis 76 % Bund (inkl. Sozialversicherung) zu 24 % Länder (inkl. Gemeinden) auf. Innerhalb der Länder erfolgt die Aufteilung nach Einwohnerzahl, wobei 20 % des jeweiligen Länderanteils den Gemeinden zufallen. Eventuelle EU‑Sanktionen müssen von den verursachenden Gebietskörperschaften getragen werden.





