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Stabilitätspakt sorgt für fällige Kooperation
Der Stabilitätspakt macht es möglich: Gemeinden, Länder und Bund müssen künftig in Budgetangelegenheiten mehr informieren und kooperieren. Das soll öffentliche Schulden bremsen und ein EU-Defizitverfahren vermeiden.
Koordinierte Führung öffentlicher Haushalte
„Der Stabilitätspakt 2025 setzt den Kurs für eine nachhaltige und koordinierte Haushaltsführung“, erklärten dazu ÖVP-Budgetsprecher Andreas Hanger und ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger. Österreich signalisiert deutlich, das laufende EU-Defizitverfahren so rasch wie möglich hinter sich zu lassen, sagten die Abgeordneten anlässlich des Beschlusses im Nationalrat.
Der Stabilitätspakt wird am 31. März 2026 rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Andreas Hanger: Neues Instrument für geordnete öffentliche Haushalte
Grenzen für Schulden
„Ein wesentlicher Faktor dabei ist der neue Nettoausgabenindikator“, erläutert Hanger. Dies ist ein zentrales fiskalisches Steuerungs- und Kontrollinstrument, um die Maastricht-Grenze von maximal drei Prozent Defizit und 60 Prozent Schuldenquote, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), einzuhalten.
Wie es funktioniert? „Die Gebietskörperschaften koordinieren ihre Haushaltsplanung, planen mittelfristig und legen fest, wie bei Regelverletzungen die Verantwortung und mögliche Sanktionen aufgeteilt werden.“ Die Abstimmung erfolgt über Koordinationskomitees.
Weiters wird festgelegt, welche Defizite der Bund einschließlich der Sozialversicherung einerseits und Länder sowie Gemeinden andererseits in den einzelnen Jahren maximal erreichen dürfen.

Andreas Ottenschläger: Bund und Länder teilen sich den Rahmen für Schulden.
Stabilität bringt Sicherheit
Die erste Phase dieser Regeln gilt bis 2029 mit jährlich vereinbarten Defiziten innerhalb der Maastricht-Kriterien. Ab 2030 wird das zulässige Budgetdefizit zwischen Bund (inklusive Sozialversicherungen) und Ländern (inklusive Gemeinden) im Verhältnis von 76 zu 24 Prozent geteilt, sagte Ottenschläger. Der Anteil der Länder werde dann in einen Maastricht-Saldo umgerechnet, sodass Länder und Gemeinden auf dieser Basis arbeiten können. Die auf die Länder entfallenden Anteile werden je nach der Einwohnerzahl aufgeteilt. In den Ländern entfallen dann jeweils 20 Prozent auf ihre Gemeinden.
Damit wird der Regierungskurs der Konsolidierung – mit der Formel 2-1-0 – fortgesetzt.





