Europa- & Aussenpolitik
EU will illegalen Waffenhandel bekämpfen
Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag für eine EU‑weite Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Schusswaffen vorgelegt. Unterstützung kommt von ÖVP-Europaparlamentarier Lukas Mandl.
Illegale Schusswaffen stellen nach Angaben der Kommission eine „ernste Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ dar und befeuern Terrorismus, organisierte Kriminalität, Bandengewalt und andere schwere Straftaten. Derzeit regeln die EU‑Vorschriften lediglich den legalen Besitz und die Weitergabe von Schusswaffen. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede in Definition und Bestrafung einschlägiger Delikte zwischen den Mitgliedstaaten.
Drei zentrale Maßnahmen
- Gemeinsame Definitionen von Schusswaffendelikten und entsprechenden Strafen – von Schmuggel über die Fälschung vorgeschriebener Kennzeichnungen bis hin zur illegalen Nutzung von Bauplänen für den 3‑D‑Druck.
- Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle in jedem Mitgliedstaat, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu steuern.
- Verbesserung der Datenerhebung durch einen EU‑weiten Datensatz beschlagnahmter Schusswaffen und die Verpflichtung, alle fünf Jahre Daten zu Schusswaffendelikten zu sammeln und auszutauschen.
Die Richtlinie ist der erste Schritt im Rahmen der europäischen Strategie für innere Sicherheit „ProtectEU“ und soll die Effektivität von Ermittlungen und Strafverfolgungen erhöhen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Mandl fordert „massiven Einsatz“ gegen illegalen Waffenbesitz
Lukas Mandl, Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament, begrüßte die Initiative. Er betonte, dass „illegaler Waffenbesitz eine große Gefahr für die Sicherheit“ sei und dass der illegale Waffenhandel aus Kriegs‑ und Krisengebieten sowie neue Verfahren wie der 3‑D‑Druck von Waffen „massiven Einsatz“ erforderten. Mandl wies darauf hin, dass sich EU-Kommissar Magnus Brunner darum „zeitgerecht und umfassend“ kümmere und damit Menschenleben schütze. Er stellte klar, dass der legale Waffenbesitz „unberührt und mitgliedsstaatlich geregelt“ bleibe und hob Österreichs jüngste Klarstellungen in diesem Bereich hervor.
Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und den nationalen Regierungen diskutiert. Sollte er angenommen werden, müssten alle EU‑Mitgliedstaaten ihre Rechtsrahmen anpassen, um die einheitlichen Definitionen, die Koordinierungsstellen und die verpflichtende Datenerhebung umzusetzen. Damit soll ein gemeinsames, stärkeres Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel in Europa geschaffen werden.





