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Wöginger erklärt vor Gericht: „Ich habe nichts Unrechtes getan“

Klubobmann August Wöginger bekräftigte in einer Erklärung beim Verfahren am Landesgericht Linz: „Ich habe nichts Unrechtes getan“ (im Bild bei einem Pressegespräch im Parlament).

Am Landesgericht Linz wurde am Dienstag der Prozess in der Angelegenheit Finanzamt Braunau-Ried-Schärding fortgesetzt. Nachmittags begann die Einvernahme von August Wöginger, der sich zu Beginn der Befragung nicht schuldig bekannte. Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, nutzt die Gelegenheit, einleitend ein paar Dinge darzulegen und klarzustellen. Hier seine Erklärung im Wortlaut:

 

Diversion ist kein Schuldeingeständnis

„Auch wenn es medial vielleicht so transportiert wurde, ist das Annehmen einer Diversion, die man vom Gericht angeboten bekommt, kein Schuldeingeständnis. Ich habe damals gesagt, dass es mir leid tut, was meine Bitte um Prüfung der Bewerbung von Mag. Leitner alles ausgelöst hat. Und das ist nach wie vor so. Ich würde das heute nicht mehr tun. Ich stehe voll und ganz zu meiner Verantwortungsübernahme.“

 

Vertrauen in Gerichte

„Nun wird das Verfahren fortgesetzt. Ich habe großes Vertrauen in die unabhängigen Gerichte und bin überzeugt davon, dass sich in den kommenden Verhandlungstagen herausstellen wird, dass der Sachverhalt, der mir hier zum Vorwurf gemacht wird, nicht strafbar ist und ich nichts Unrechtes getan habe.“

„Bevor ich auf den konkreten Sachverhalt eingehe, ist es mir wichtig, etwas zu mir als Person und zu meinem Verständnis von politischer Arbeit zu sagen, weil sich vieles von dem, was hier verfahrensgegenständlich ist, nur vor diesem Hintergrund erklären lässt.“

Gelernt, Menschen zuzuhören und ernst zu nehmen

„Ich bin HAK-Absolvent, habe meinen Zivildienst beim Roten Kreuz abgeleistet und bin anschließend hauptberuflich Mitarbeiter beim Roten Kreuz geworden. Ich war viele Jahre lang als Betriebsrat tätig und war acht Jahre lang Obmann für rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

„In dieser Zeit habe ich gelernt zuzuhören, Anliegen ernst zu nehmen und sie an jene Stellen weiterzuleiten, die tatsächlich zuständig sind. Parallel dazu bin ich mit 23 Jahren in die Kommunalpolitik eingestiegen, Ende 2002 bin ich in den Nationalrat eingezogen, seit Ende 2017 bin ich – mit Unterbrechungen – Klubobmann der Volkspartei.“

 

Arbeit im Wahlkreis als Abgeordneter

„Für mich war es von Anfang an selbstverständlich, regelmäßig Sprechstunden in Oberösterreich abzuhalten. Diese Wahlkreisarbeit ist ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit eines Abgeordneten und auch in der Geschäftsordnung des Nationalrates ausdrücklich vorgesehen: § 13 Abs 5 des Geschäftsordnungsgesetzes bestimmt nämlich, dass der Nationalratspräsident bei der Erstellung des Arbeitsplanes jede vierte Woche für die Arbeit der Abgeordneten im Wahlkreis sitzungsfrei zu lassen hat. Im übrigen diese Woche ist eine solche.“

 

Erfahren, wo der Schuh drückt

„Warum machen Politiker überhaupt Sprechstunden? Um Anliegen, Wünsche und Beschwerden der Bevölkerung entgegenzunehmen. Alles andere wäre abgehoben und nicht volksnah. Nur so kann man erfahren, wo wirklich „der Schuh drückt“, wo man helfen kann, wo wirklich Hilfe gebraucht wird.“

„Die Anliegen sind vielfältig. Manche Menschen brauchen Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen. Andere bitten um Hilfe bei Versetzungsansuchen – beispielsweise ein Polizist, der seinen Dienstposten von Wien nach Oberösterreich verlegen will, weil er dort mit seiner Frau und seinen Kindern lebt. Wieder andere ersuchen um Referenzschreiben für Studierende, etwa für Studentenheimplätze.“

„Sehr oft – eigentlich in den meisten Fällen – ist man für diese Anliegen offiziell gar nicht zuständig. Trotzdem möchte man die Menschen nicht einfach wegschicken oder ihnen das Gefühl geben, man nehme sie nicht ernst. Deshalb nehme ich mir Zeit, zuzuhören. Auch wenn ich die Sache nicht selbst entscheiden kann, kann ich sie ernst nehmen. Ich leite das Anliegen an die zuständige Stelle weiter und bitte darum, es sorgfältig zu prüfen.“

 

Sprechstunde nach Terminvereinbarung

„Nun zum Sprechtag mit Mag. Leitner: Mag. Leitner kam nach Terminvereinbarung über mein Büro Ende 2016 persönlich zu einem Sprechtag. Ich kannte ihn als Bürgermeister, nicht als persönlichen Freund, sondern lediglich aus dem beruflichen Umfeld. Er informierte mich darüber, dass er beabsichtigt, sich auf die besagte Finanzamtsstelle zu bewerben, und bat mich um Unterstützung. Bis zu diesem Zeitpunkt war mir weder bekannt, dass diese Stelle ausgeschrieben ist, noch, dass er oder jemand anderer dafür Interesse zeigt. Er hatte eine Kopie seiner Bewerbungsunterlagen dabei und übergab sie mir. An den genauen Wortlaut des Gesprächs kann ich mich nach über neun Jahre nicht mehr erinnern.“

 

Unterlagen weiter gegeben

„Wie bei vielen anderen Anliegen, für die ich selbst nicht zuständig bin, habe ich mir überlegt, wo dieses Anliegen sachlich hingehört. Eine Bewerbung für eine Finanzamtsstelle – da erschien mir das Finanzministerium naheliegend. Ich habe die Unterlagen daher nach Wien mitgenommen. Es ergab sich dann eine zufällige Gelegenheit, dass ich im Parlament am Rande einer Ausschusssitzung Thomas Schmid traf. Dabei ist mir das Anliegen wieder eingefallen, und ich habe ihm die kopierten Bewerbungsunterlagen übergeben. Sinngemäß habe ich gesagt: „Schaut euch das bitte einmal an. Ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten.“

 

Stets gleiche Vorgangsweise

„Wäre statt Thomas Schmid ein anderer Mitarbeiter des Kabinetts anwesend gewesen, hätte ich das genauso dem anderen Mitarbeiter übergeben. Wie immer und wie bei jedem anderen Anliegen auch, habe ich es mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.“

„Wäre in diesem Fall die Rückmeldung gekommen, dass man dem Anliegen des Mag. Leitner nicht entsprechen könne oder schlicht nicht zuständig sei, hätte ich das an Mag. Leitner entsprechend zurück kommuniziert, so wie ich das auch in vielen anderen Fällen gemacht habe, wo nicht dem Anliegen des Bürgers entsprochen werden konnte. Damit war die Angelegenheit für mich erledigt. Ich habe mir über das weitere Verfahren keine Gedanken gemacht.“

 

Auswahlverfahren und Kommission nicht bekannt

„Mir war damals – und das möchte ich ausdrücklich betonen – weder ein konkretes Auswahlverfahren noch eine Kommission bekannt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich versucht, Einfluss auf eine unabhängige Kommission zu nehmen – weder auf deren Besetzung noch auf ihre Entscheidungsfindung, mir war ja nicht einmal bewusst und bekannt, dass eine Kommission existiert.“

„Von weiteren Bewerbungen, einschließlich jener von Frau Dr. Scharf, hatte ich keine Kenntnis. All diese Details habe ich erst Jahre später durch das Ermittlungsverfahren erfahren. Ich kannte und kenne auch Frau Dr. Scharf nicht und wusste auch nichts von ihrer Bewerbung.“

 

Wöginger: Niemals Grenzen überschritten

„Es war zu keinem Zeitpunkt meine Intention, ein unsachliches Ergebnis bei der Besetzung dieses Postens herbeizuführen. Ich habe Mag. Leitner für einen geeigneten Kandidaten gehalten – mehr war für mich nicht ausschlaggebend. Zweitens: Weder in diesem noch in irgendeinem anderen Fall war es jemals meine Absicht, Grenzen zu überschreiten – weder als Betriebsrat, noch als Gemeinderat, noch als Abgeordneter. Und das habe ich auch nicht gemacht.“