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Aufwertung für den Pflegeberuf

Der Pflegeberuf wurde durch mehrere Maßnahmen schrittweise aufgewertet: Seit 1. Jänner 2026 gilt für den Pflegeberuf die Schwerarbeitsregelung. Foto: istock/LPETTET

Die  Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeitsverordnung zum 1. Jänner 2026 bedeutet für diese Berufsgruppe eine erhebliche Verbesserung, sagt ÖAAB-Bundesobmann Abg. August Wöginger.

 

Aufnahme in Schwerarbeitsregelung

Der Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB) hat sich gemeinsam mit der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG), Pflegeorganisationen und vielen Betroffenen über Jahre hinweg mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die enormen körperlichen und psychischen Belastungen im Pflegeberuf endlich auch gesetzlich anerkannt werden. Seit 1. Jänner ist der Pflegeberuf von der Schwerarbeitsregelung erfasst. Das ist ein „historischer Erfolg“, erklärte betont ÖAAB-Bundesobmann Abg.z.NR August Wöginger.

Gleichzeitig sei klar, dass der Pflegeberuf noch stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden müsse, sagt ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Lukas Brandweiner. „Pflege ist ein unverzichtbarer Dienst an unserer Gesellschaft. Deshalb braucht es weiterhin Anstrengungen, um noch mehr Menschen für diesen sinnstiftenden und wertvollen Beruf zu begeistern“, so die ÖAAB-Abgeordneten Wöginger und Brandweiner.