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Gesundheitsreform: Stärkung der Primärversorgung und gemeinsame Planung
Die Reformpartnerschaft konnte sich bei ihrem Gipfel im Bundeskanzleramt auch auf Reformen im Gesundheitsbereich einigen. In Zukunft wird auf eine engere Zusammenarbeit aller Ebenen des Gesundheitssystems gesetzt. Ziel ist laut Information des Bundeskanzleramtes eine moderne, wohnortnahe und gut abgestimmte Versorgung mit einheitlichen Qualitätsstandards. Konkret heißt bedeutet das 1450 rund um die Uhr und ELGA als nationale eHealth-Plattform. Bund, Länder und Sozialversicherung steuern künftig gemeinsam.
Reform der Primärversorgung
Die Primärversorgung soll durch einen starken Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) zur zentralen ersten Anlaufstelle weiterentwickelt werden – mit längeren Öffnungszeiten und multiprofessionellen Teams. Ärztinnen und Ärzte arbeiten enger mit Pflege, Therapie und weiteren Gesundheitsberufen zusammen, wodurch Versorgungsschritte besser abgestimmt und Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Die fachärztliche Versorgung soll stärker in kooperativen Strukturen wie Gruppenpraxen, Ambulatorien und Facharztzentren organisiert werden, um Spitalsambulanzen zu entlasten. Krankenhäuser sollen sich verstärkt auf komplexe und hochspezialisierte Leistungen konzentrieren, während ambulante und tagesklinische Behandlungen verstärkt außerhalb des stationären Bereichs erfolgen.
ID Austria mit stärkerer Rolle
Ausgebaut wird die Digitalisierung: Neben der e-card soll auch der ID Austria eine stärkere Rolle zukommen. Die Gesundheitsberatung 1450 wird als zentrale erste digitale Anlaufstelle rund um die Uhr (24/7) ausgebaut und ELGA wird zu einer nationalen eHealth-Plattform weiterentwickelt.
Gegen den Fachkräftemangel sind im ärztlichen Bereich neue Teilkassenvertragsmodelle und Kooperationsformen geplant. In der Pflege sollen die Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschleunigt und Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden.
Prinzip „Geld folgt Leistung“
Neu ist die gemeinsame Steuerung: Bund, Länder und Sozialversicherung übernehmen künftig gemeinsam Verantwortung für Planung und Weiterentwicklung der Versorgung. Erstmals wird eine gemeinsame langfristige Gesundheitsplanung über mehr als 15 Jahre eingeführt. Bei der Finanzierung gilt künftig das Prinzip „Geld folgt Leistung“. Innovative Versorgungsformen werden aus einer gemeinsamen Hand finanziert. Über eine neue österreichische Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft soll zudem, wo sinnvoll, die öffentliche Beschaffung gebündelt werden.





