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Wieso das SPÖ-Modell nicht zu Ende gedacht ist
Am Montagabend diskutierten die Juristin, Richterin und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in der ZiB2. Dabei erteilte Edtstadler dem SPÖ-Vorschlag zum allgemeinen Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft eine klare Absage. Zur-Sache hat sich das Interview genau angeschaut.
Integration durch Leistung
Bereits zu Beginn der Diskussion im ORF2 stellte die Juristin Edtstadler, entgegen aller oppositionellen Vorwürfe, klar, dass sich der damalige Staatssekretär für Integration und heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz immer für „Integration durch Leistung“ einsetzte.
Die Staatsbürgerschaft müsse am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen, „damit auch Anreize geschaffen werden, um sich zu integrieren, die Sprache zu lernen und eine Ausbildung zu machen“, so Edtstadler.
Der SPÖ-Vorschlag – den Kaiser führend ausgearbeitet hat – sieht vor, dass das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch bereits durch die Geburt in unserem Land entstehen soll. „Das wäre eine Hinwendung zum Jus Soli und das gibt es nirgends in Europa“, entgegnete Edtstadler. „Das gibt es in Einwanderungsländern wie den USA oder Kanada. Das sind aber ganz andere Systeme. Wir wollen Integration durch Leistung und deswegen gibt es für diesen Vorschlag von uns eine klare Absage“, erklärte Edtstadler ihrem SP- Diskussionspartner in der Sendung.
SPÖ-Vorschlag = „Bleiberecht durch die Hintertür“
Eine kantige Konfrontation zeigt sich in der Diskussion, als Landeshauptmann Kaiser seinen Staatsbürgerschafts-Vorschlag abermals bekräftigte und Verfassungsministerin Edtstadler ihm daraufhin entgegnete:
„Sie wissen selbst, dass ihr Modell nicht zu Ende gedacht ist. Wenn ein Kind bereits durch Geburt die Staatsbürgerschaft bekommt, die Eltern aber nach einiger Zeit einen negativen Asylbescheid erhalten, dann sollte es auch nach ihrem Modell keine Möglichkeit für die Eltern geben, hier zu bleiben. Ja was ist denn das dann bitte? Es ist ein Bleiberecht durch die Hintertür. Und daher muss ich Ihnen auch eine klare Absage für Ihren Vorschlag erteilen.“
Nachsatz: „Und wir sind uns doch alle einig: Ein Kind kann nicht mit der Staatsbürgerschaft da sein und die Eltern abgeschoben werden“, so Edtstadler. Dabei verwies sie auch darauf, dass die österreichische Staatsbürgerschaft zu Recht „ein hohes Gut ist und daher auch mit Pflichten verknüpft sei.“
Staatsbürgerschaft – eine humanitäre Frage?
SPÖ-Kaiser brachte zum Ende der Diskussion ein von seiner Fraktion häufig eingesetztes Wort in die Argumentation ein und erklärte, dass die Staatsbürgerschaftsfrage ja auch eine „humanitäre Frage“ sei. Dem entgegnete Edstadler, im Brotberuf Richterin: „Da geht’s nicht um humanitäre Fragen, wenn Sie davon reden, ob jemand die Staatsbürgerschaft bekommen soll oder nicht. Konventionsflüchtlinge sind mit der Staatsbürgerschaft in jedem rechtlichen Bereich in Österreich gleichgestellt, nur nicht beim Wahlrecht.“
Zudem wisse man mit Blick auf die USA, dass die Entwicklung hin zu der Staatsbürgerschaft für jeden durch Geburt einen deutlichen Pull-Effekt für Migration in das jeweilige Land darstelle.