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Corona-Wirtschaftshilfen: Wer bekommt was? Ein Überblick!

Betroffene Unternehmen erhalten weiterhin Wirtschaftshilfen. Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen / PHOTO SIMONIS / BKA/Florian Schrötter / iStock mf-guddyx

Mit 22. November geht Österreich in den Lockdown. Bereits am Freitag haben Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher die Corona-Hilfen vorgestellt, mit denen Unternehmen und Arbeitsplätze in Österreich gesichert werden können. Zur-Sache präsentiert den Überblick und zeigt auf: Wer bekommt welche Hilfen?

 

Regierung setzt auf bewährte Hilfen

In den vergangenen zwei Jahren hat man „viel über das Virus“ gelernt und darüber, „wie Hilfen besonders effizient und wirkungsvoll sind“, so Finanzminister Gernot Blümel bei der Pressekonferenz am Freitag.

Auf diese Instrumente und Hilfen will man auch nun zurückgreifen, um sowohl Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Dabei wird ein Teil der Hilfen noch heuer beantragbar sein, wie Blümel erklärte. Die Anlaufstellen für die Hilfen sowie die damit verbundene Abwicklung sind bereits bekannt.

Wirtschaftsminister Margarete Schramböck erklärte via Aussendung, dass es nun darum gehe „alles dafür zu tun“, dass es für die Betriebe „unkomplizierte Lösungen“ gibt, um die Folgen des Lockdowns abfedern zu können. „Wir haben bereits bewährte Instrumente zur Verfügung gestellt, die wir nun rasch nutzen können“, so Schramböck.

 

Konkret setzt man auf folgende Hilfen

 

Unterstützung Unternehmen:

Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

 

Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

 

Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

  • mind. 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Instrumente: NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt sind, dass alle Unternehmen sich an die COVID-Bestimmungen halten müssen, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfen.

Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

 

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Unterstützung Arbeitnehmer

Im Bereich der Arbeitnehmer werden weitreichende Maßnahmen ergriffen, um den Schutz und die Gesundheit der Arbeitnehmerschaft zu gewährleisten.

Zudem erklärte Arbeitsminister Martin Kocher am Freitag, dass alles unternommen wird, damit die Gewissheit herrscht, dass „niemand alleine gelassen wird“.

 

Maßnahmen

Das Arbeitsministerium setzt konkret auf folgende 4 Punkte:

  1. Die Corona-Kurzarbeit
  2. Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  3. Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  4. Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN

 

Corona-Kurzarbeit – Regelung

Bereits letzte Woche medial klargestellt, dass sich alle Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, sich unverändert einer Unterstützung durch die Corona-Kurzarbeit sicher sein können

o          Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter

o          In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent

o          Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht. Wie wir die Gestaltung der Kurzarbeit danach handhaben ist derzeit Gegenstand von Gesprächen und abhängig von der Infektionslage

 

Zudem wird es

  • Dienstfreistellung für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen
  • Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen bleibt unverändert
  • die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird

 

Homeoffice-Regelung/Schutz am Arbeitsplatz

  • 3G-Pflicht am Arbeitsplatz
  • Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN

 

Unterstützung Kunst & Kultur

 

NPO-Fonds:

– Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022

– Dotierung: 125 Mio Euro zusätzlich

 

Künstler-SVS:

– Zeitraum: November + Dezember 2021 und Q1 2022

– Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio. Euro

– Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)

– In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro

 

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

– Verlängerung Q1 2022

– Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Mio. Euro

 

Ausdehnung Veranstalterschutzschirm

(Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023),

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung)

Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022, Gültigkeit bis 31.12.2022