Bundesländer
Diese Hilfen gehen mit Corona in die Verlängerung
Die Corona-Pandemie hält noch an, also bleiben die Unterstützungen für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen. Die weiteren Maßnahmen reichen vom Ankauf von Medikamenten über günstige Regelungen für Schwangere und Pensionisten bis zu – milden – Strafen für Verstöße gegen Corona-bedingte Beschränkungen. Der Nationalrat hatte viel zu beschließen. Eine Übersicht über die Inhalte des Corona-Pakets.
Österreich kann eigenständig Medikamente kaufen
Für die Beschaffung von Medikamenten gegen Corona wurde der faktische Kostendeckel angehoben. Zugleich soll Österreich mit Anbietern von Medikamenten eigenständig Verträge abschließen können. Dafür war eine Ausnahme vom sogenannten „Joint Procurement“ nötig, der gemeinsamen Beschaffung der EU-Länder. Einige Hersteller von Arzneimitteln wollen nämlich nicht über das gemeinsame Beschaffungsprogramm der Union verkaufen und liefern. Nun kann Österreich eigenständig bilaterale Verträge über Medikamentenlieferung abschließen.
Aktivierte Frühpensionisten erhalten Salär und Rente
Neu geregelt wurde weiters, dass die vorzeitig bezogene Alterspension von jenen Pensionisten, die zur Bekämpfung der Pandemie wiederum in ihren Beruf zurückkehren, weiterhin bezogen werden kann. Im Klartext und vereinfacht: Aktivierte Frühpensionisten erhalten für die Arbeit ein Entgelt und können ihre Pension weiter beziehen.
Studierende im Einsatz
Studierende und Schüler können richtig helfen: Personen, deren Ausbildung in einem Gesundheitsberuf noch nicht abgeschlossen ist oder die noch nicht im Register der Gesundheitsberufe eingetragen sind, können dennoch zur Unterstützung im Gesundheits- oder Pflegebereich eingesetzt werden. Diese Regelung wurde, wie andere, verlängert.
Sozialversicherung bleibt gnädig
Grundsätzlich sind für Entgelte Steuern und Beiträge an die Sozialversicherung zu bezahlen. Für einige Zahlungen – z.B. Essensgutscheine – wurden Covid-19-bedingte Steuerbefreiungen geschaffen. Diese werden nun parallel auf die Sozialversicherung ausgeweitet. Der Corona-Bonus von bis zu 3.000 Euro für besondere Leistungen ist von Lohn- bzw. Einkommenssteuer befreit und jetzt auch beitragsfrei: Keine SV-Beiträge auf den Corona-Bonus.
Kurzarbeit geht in die Verlängerung
Die Kurzarbeit hat sich als Maßnahme bewährt – und wird zunächst bis Ende März 2022 verlängert. Einen Bonus von 500 Euro erhalten jene Personen, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren. Für Saisonbetriebe wird eine Überbrückungshilfe geschaffen, konkret in Höhe von 65 % der Lohnkosten, solange für Saisonarbeitskräfte noch kein Anspruch auf Kurzarbeit besteht.
Sonderbetreuung weiterhin möglich
Die Sonderbetreuung macht es möglich, dass Angehörige ihre Kinder oder pflegebedürftige Personen bei aufrechtem Arbeitsverhältnis und fortgesetztem Entgelt betreuen können. Diese Regelung wird für Eltern schulpflichtiger Kinder verlängert, wenn die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht verpflichtend ist.
Künstler werden unterstützt
Wegen der Corona-bedingten Situation entfallen bis in das Frühjahr 2022 zahlreiche Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich. Daher bleibt die Lage für Künstlerinnen und Künstler schwierig, denn Einnahmen entfallen. Daher werden die bewährten Instrumente verlängert, konkret der Covid-19-Fonds in der Künstler-Sozialversicherung und die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler.
Wer alleine ist, bleibt es nicht
Die Corona-Pandemie bedeutete für einige Personen unter anderem Quarantäne, die sogenannte Absonderung. Wenn es nun für die Versorgung dieser Personen notwendig ist, kann die Bezirksbehörde deren Namen weiterhin der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister bekannt geben.
Info-Kampagne gegen Fake-News
Der Nationalrat beauftragte die Regierung, eine Informations-Kampagne zu starten. Diese soll einerseits Fake-News widerlegen und andererseits bezüglich der Impfung von Kinder aufklären.
Mit Corona bleiben die Videokonferenzen
Mit dem Beginn der Corona-Pandemie wurden zahlreiche besondere Regelungen geschaffen. Eine davon sieht vor, dass verschiedene Verhandlungen und Verfahren nicht in realen Sitzungen sondern in Videokonferenzen abgehandelt werden dürfen. Diese Regelung wurde ebenfalls verlängert, gilt für Behörden, Ämter und Gerichte aber auch für Organe von Unternehmen oder, was wiederum einen eigenen Gesetzesbeschluss erfordert, für den Verwaltungsrat der Austria Marketing Agentur (AMA).
Verstöße haben Folgen
Corona-Bekämpfung bedeutet Beschränkungen, etwa für Ausgang, für Betretungen und für Zusammenkünfte. Für Verstöße wurden nun Mindeststrafen vorgesehen, die zehn Prozent der maximalen Buße betragen.