Bundesländer

Eine Milliarde für die Kindergärten

Bis 2027 solle eine Milliarde Euro mehr in die Elementarpädagogik fließen. Foto: istock/svetikd

Für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wird zusätzliche eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung gestellt. Basis dafür bildet eine 15a Vereinbarung, über die der Bund den Ländern weitere Gelder für die Kindergärten zur Verfügung stellt.

 

„Kindergartenmilliarde“ wichtiger Schritt

Mit der zusätzlichen Milliarde sollen an Kindergärten die sprachliche Frühförderung, die Sozialarbeit oder auch der Ausbau der Ganztagesbetreuung gefördert werden. Besonders Familien werden davon profitieren.

So meinen zeigen sich ÖVP-Bildungssprecher Abg. Rudolf Taschner und ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber: „Mit der Umsetzung der ‚Kindergartenmilliarde‘ bis 2027 wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um den elementaren Bildungsbereich und die Kindergartenpädagogik zu unterstützen. Der Ausbau von administrativem Unterstützungspersonal an Schulen und Schulsozialarbeitern entlastet die Lehrkräfte und Schulleitungen. Von der höheren Zahl an ganztägigen Betreuungsplätzen profitieren vor allem Familien. Für diese wird die Vereinbarung von Familie und Beruf vereinfacht“, erklären Taschner und Sieber.

 

Zusätzliche Beteiligung der Länder

Mehr Geld für die Kindergartenpädagogik bedeute wirksame Unterstützung für eine gute Betreuung und Bildung unserer Kinder. Durch die Umsetzung der Kindergartenmilliarde bis 2027 fließen mit der Beteiligung der Länder 1,3 Milliarden Euro in diesen besonders wichtigen Bereich, unterstrich der ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber.

Die substanzielle Erhöhung der Mittel komme insbesondere der sprachlichen Frühförderung zugute. „Die frühe Sprachförderung nimmt einen hohen Stellenwert im Kindergarten ein, vor allem für jene, die aus sozial schwachen oder bildungsfernen Familien stammen oder deren Eltern von anderen Ländern kommen“, unterstreicht Sieber.

Die für die frühe sprachliche Förderung abrufbaren Mittel steigen sowohl durch die Ausweitung der Gelder und des flexiblen Anteils von zehn auf künftig 30 Prozent – konkret von bisher maximal 25 Millionen Euro auf zukünftig maximal 59 Millionen Euro pro Kindergartenjahr.

 

Mehr Mittel für Ganztagesplätze

„Es wurde nicht nur für die Elementarpädagogik viel erreicht, sondern auch in der Pflichtschule“, betonte Taschner. Er verwies auf den Ausbau der Ganztagesplätze, der durch die Pandemie etwas ins Stocken geraten war. „Durch den weiteren Ausbau der schulischen Ganztagesbetreuung unterstützen wir viele Mütter und Väter, Beruf und Familie zu harmonisieren.“

An dem Ziel von 230.000 Plätzen, das bis 2025 erreicht werden soll, wird weiterhin festgehalten. Um Impulse dafür zu setzen, stellt der Bund 33 Millionen Euro zusätzlich für die nächsten zwei Jahre für Bestand und Ausbau bereit. Zählt man die bisher nicht abgerufenen Mittel dazu, ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von rund 140 Millionen Euro.

 

Auch Personalaufstockungen

Taschner verwies zudem auf das weitere Unterstützungspersonal, das Lehrer und Schulleiter entlasten soll. Zukünftig werden vom Bund 15 Millionen Euro pro Jahr für die Mitfinanzierung von administrativem Personal bereitgestellt. Damit können die bereits beschäftigten 400 Personen auf über 700 aufgestockt werden.

Künftig stehen sieben Millionen Euro pro Jahr zudem für die Mitfinanzierung von Schulsozialarbeitern zur Verfügung. Eine Personalaufstockung von derzeit 120 auf künftig 240 Schulsozialarbeitern soll Lehrkräfte, die mit sozialen und psychischen Problemen der Schülerinnen und Schüler konfrontiert sind, entlasten. „Damit werden die pädagogische Arbeit und das Unterrichten wieder ins Zentrum gerückt“, schloss der Abgeordnete.