Bundesländer
So fördert die Steuerreform den Tourismus
Das „Leuchtturmprojekt“, die ökosoziale Steuerreform, soll so viele Österreicher wie möglich entlasten. Beispielsweise werden 3,8 Millionen Lohnsteuerzahler mehr Netto vom Brutto haben. Warum die Steuerreform dem Tourismus hilft, erklärt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Nachhaltige Entlastung der Betriebe
Die Entlastungsmaßnahmen durch die ökosoziale Steuerreform sei gerade für die Tourismuswirtschaft wichtig, betonte Elisabeth Köstinger. Dazu gehören unter anderem der Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungskomponente sowie die Verbesserung bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Diese Maßnahmen würden „unsere Betriebe nachhaltig entlasten und gleichzeitig Anreize schafft, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern“, so Köstinger.
Die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform
- Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 23%: Derzeit beträgt sie 25% vom steuerpflichtigen Einkommen. Beginnend mit 2023 wird die Körperschaftssteuer um 2% gesenkt – d.h. jeweils 1% im Jahr 2023 und 2024.
- Als weitere Entlastungsmaßnahme für Betriebe wurde der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15% angehoben. Damit werden insbesondere jene Unternehmen, die krisenbedingt Verluste erlitten haben, durch eigenkapitalstärkende Maßnahmen im Ausmaß von 50 Mio. Euro pro Jahr unterstützt.
- Angelehnt an der Investitionsprämie wird ein Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungskomponenten in Höhe von bis zu 350 Mio. Euro geschaffen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird von derzeit 13 auf 15% erhöht. Davon profitiert besonders die investitionsintensive Tourismusbranche.
- Gerade die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie, Reise- und Veranstalterbranche haben oft viele kleinere Anschaffungen zu verzeichnen. Diese Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlagegutes, das nicht mehr als 800 Euro kostet, kann derzeit sofort unter dem Titel „geringwertiges Wirtschaftsgut“ als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mit der ökosozialen Steuerreform wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1000 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grenze geringwertiger Wirtschaftsgüter führt ab dem Jahr 2023 – neben einer administrativen Entlastung – zu einer jährlichen Liquiditätssteigerung von bis zu 150 Mio. Euro.
- Analog zur bereits bestehenden steuerbegünstigten Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde ein steuerlicher Freibetrag für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens beschlossen. Unternehmen können ihre Mitarbeiter künftig mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs beteiligen. Eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens stellt für beschäftigte Mitarbeiter einen wichtigen Motivationsfaktor dar und bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen – dies ist gerade für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit massiven Mitarbeitermangel von Vorteil. Die Einführung des Freibetrages für Mitarbeitergewinnbeteiligungen im Jahr 2022 führt zu einer Entlastung von bis zu 125 Mio. Euro pro Jahr.
- Zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer werden gesenkt. Mit 1. Juli 2022 soll zuerst die zweite Tarifstufe von 35 auf 30%, gesenkt werden. Die Senkung der zweiten Tarifstufe führt zu einer Entlastung von bis zu 2,15 Mrd. Euro pro Jahr. Die Senkung der dritten Tarifstufe (von 42 auf 40%) ab 1. Juli 2023 führt zu einer zusätzlichen Entlastung von bis zu 600 Mio. Euro pro Jahr. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung dieser Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz.
- Weiters wird der Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr sowie der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht.
- Mit der Reform wird auch für mehr Gerechtigkeit im Zuge einer fairen Besteuerung von Vermittlungsplattformen gesorgt, indem intensiv an einer internationalen Einigung (globale Steuerreform) gearbeitet wird.