Regierung

Bundeskanzleramt erinnert an Identitätsschutz

Foto: Florian Schrötter

Das Mediengesetz sieht strenge Bestimmungen zum Schutz der Identität von Personen vor, die Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlungen wurden oder die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig sind. Die Erinnerung an Schutz der Identität von Personen erfolgte am Mittwoch im Wege einer Aussendung durch das Bundeskanzleramt. Darin heißt es:

 

Die Arbeitsweise im Ibiza-Untersuchungsausschuss und die sich darauf beziehende Berichterstattung veranlassen das Bundeskanzleramt dazu, an den gesetzlichen Schutz der Identität von Personen zu erinnern. Der Anlass ist der Umstand, dass ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden soll, was zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen kann.

 

Verfahren ohne neue Erkenntnisse

Im Zusammenhang mit der Vernichtung von Festplatten aus Multifunktionsgeräten im Bundeskanzleramt 2019 wurde zunächst gegen einen Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes ein Verfahren eingeleitet. Dieses Verfahren wurde bekanntlich in sämtlichen Punkten eingestellt. Im Zuge des Ibiza-Untersuchungsausschusses wurde nun von Abgeordneten zweier Oppositionsparteien erneut eine Sachverhaltsdarstellung in dieser bereits abgeschlossenen Angelegenheit eingebracht. Das Ermittlungsverfahren fundiert jedoch auf keinen neuen Erkenntnissen.

 

Schutz der Mitarbeiter

Das Bundeskanzleramt möchte daher vorweg darauf hinweisen, dass Mitarbeiter/innen des Bundeskanzleramtes, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig sind, Anspruch auf Schutz vor Bekanntgabe ihrer Identität haben (gem § 7 a Abs 1 Z 2 MedienG). Das gilt insbesondere, wenn es nur einen bloßen Anfangsverdacht gibt und bei einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der beruflichen Chancen der Betroffenen. Daher ist es unzulässig, im vorliegenden Kontext den Namen der Verdächtigen oder sonstige identifizierte Merkmale (wie etwa ein Personenbildnis) zu veröffentlichen. Bei allfälligen Berichten sind die Verdächtigen daher völlig zu anonymisieren (keine Nennung der Vornamen und keine abgekürzten Familiennamen).

 

Vorwürfe sind haltlos

Im Übrigen steht das Bundeskanzleramt selbstverständlich den Strafermittlungsbehörden im Sinne einer raschen Aufklärung vollumfänglich zur Verfügung. Es kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei den im Mai 2019 vernichteten Festplatten um Festplatten aus dem im Untersuchungszeitraum von obersten Organen des Bundeskanzleramtes oder von deren Kabinetten genutzten Laptops oder Standgeräten handelte. Darüber hinaus wurde dem Bundeskanzleramt durch den Lieferanten der Multifunktionsgeräte bestätigt, dass die vernichteten Festplattentypen in Multifunktionsgeräten des Lieferanten funktionieren. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass sich die Haltlosigkeit der offenbar politisch motivierten Anschuldigungen in Kürze zeigen wird.