Europa- & Aussenpolitik

Rechte und Grundsätze im digitalen Zeitalter

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck begrüßt die Erklärung der EU-Kommission. Foto: BKA / Florian Schrötter

Die EU-Kommission hat dem Europäischen Parlament eine Erklärung zu den Rechten und Grundsätzen im digitalen Raum vorgelegt, die als Richtschnur für den digitalen Wandel in der EU dienen soll. Digitalisierungsminister Margarete Schramböck unterstütz die Erklärung.

 

Digitaler Wandel in der EU

In dem Entwurf der Erklärung, welche die EU-Kommission dem Europäischen Parlament am Mittwoch vorgelegt hat, werden zentrale Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel in der EU behandelt. Im Mittelpunkt der Erklärung stehe unter anderem der Mensch und seine Rechte. „Alle Menschen in der EU sollten für sich das Beste aus dem digitalen Wandel machen können“, heißt es etwa im Factsheet.

Insgesamt werden sechs Schwerpunkte der Erklärung genannt:

  • Die Menschen im Mittelpunkt
  • Solidarität und Inklusion
  • Wahlfreiheit
  • Teilhabe
  • Schutz und Sicherheit
  • Nachhaltigkeit

 

Der Mensch immer im Mittelpunkt

„Wir unterstützen den Vorstoß der EU-Kommission, da es dabei um die Zukunft unserer Demokratie und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Technologiestandortes Europa geht“, erklärt Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung.

„Grund- und Freiheitsrechte müssen auch im Internet angewendet werden“, so Schramböck und erklärte, dass es weltweite Standards auf Basis unserer europäischen Werte geben müsse. Der Mensch müsse immer im Mittelpunkt des digitalen Wandels stehen, betonte Schramböck.

Die Rechte und Grundsätze im digitalen Raum sollen die Menschen in der EU in ihrem Alltag begleiten, beispielsweise über erschwingliche und schnelle digitale Netzanbindung, den nahtlosen Zugang zu öffentlichen Diensten und ein sicheres digitales Umfeld für Kinder schaffen.

„Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer modernen Demokratie, indem sie den Zugang zu medialer Vielfalt erhöht und Menschen die Teilnahme an demokratischen Prozessen erleichtert“, so Schramböck abschließend.

Bis Sommer dieses Jahres soll die Erklärung durch das Europäische Parlament, Rat und Kommission unterzeichnet werden.