Innenpolitik

Anwalt erklärt: Hausdurchsuchungs-Anordnung widerspricht gesetzlichen Vorgaben!

Anwalt Georg Vetter kritisiert gegenüber der Tageszeitung „Kurier“ die umfangreiche Anordnung zur Hausdurchsuchung der WKStA scharf. - Foto: ÖVP/ Florian Schrötter

Anwalt Georg Vetter kritisiert gegenüber der Tageszeitung „Kurier“ die umfangreiche Anordnung – 104 (!) Seiten – der WKStA zu Hausdurchsuchungen scharf. Zur-Sache hat sich die Kritik des Rechtsanwalts angesehen und seine Argumente aufgelistet.

 

Argument 1: Hausdurchsuchungs-Anordnung ist Vorverurteilung

Die ausführliche Anordnung zur Hausdurchsuchung – sie umfasst 104 Seiten – sei eine Vorverurteilung, so Vetter. Wie der Rechtsanwalt dem Kurier gegenüber ausführte, regle das Gesetz, wie eine Anordnung zur Hausdurchsuchung auszusehen habe. Dazu betonte der Anwalt, dass „von einem Sachverhalt und einer Beweiswürdigung im Gesetz nichts steht“.

Die Kombination von Sachverhalt und Beweiswürdigung „versehen mit einem Bewilligungsstempel vom Gericht, schaut nach einem Urteil aus“, so Vetters scharfe Kritik.

 

Argument 2: Anordnungen zur Hausdurchsuchung dürfen nicht in Akt

Im Gegensatz zu den Ermittlungsergebnissen dürfen die Anordnungen zur Hausdurchsuchung nicht im Akt sein. Würden diese Anordnungen nicht im Akt sein, so würden sie über die Anwälte der Beschuldigten nicht publik werden.

Durch die Veröffentlichung der Anordnungen zur Auswertungen der Chatprotokolle komme es zu einer „Schwächung der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung“, so Anwalt Vetter.

 

Argument 3: Zufallsfunde wirklich „zufällig“?

Einer weiteren kritischen Betrachtung unterzieht Vetter die „Zufallsfunde“ der WKStA. So könne man „nicht mehr von einem Zufallsfund reden, wenn die Staatsanwaltschaft in sichergestellten Chats bewusst nach bestimmten Begriffen sucht, die nichts mit den laufenden Ermittlungen zu tun haben“.

 

WKStA muss „auf Tempo achten

Vetter rät der WKStA laut Kurier zudem, „aufs Tempo zu achten“. So könne man zwar Monate, „aber nicht Jahre ermitteln“. Der Grund: „Um den Verdacht zu vermeiden, die WKStA treibe ein politisches Spiel“.

 

ÖVP-Politiker freigesprochen

Am Montag wurde der frühere ÖVP-EU-Abgeordnete Richard Seeber am Innsbrucker Landesgericht freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch in diesem Fall war die WKStA Anklagebehörde in einer Causa, die von EU-Behörden bereits geprüft und für in Ordnung befunden worden war.

Zudem wurden auch vorige Woche Ermittlungen eingestellt, Anzeigen niedergelegt und ein weiterer Freispruch vorgenommen.