Innenpolitik
Behörde stoppt Corona-Flucht in häuslichen Unterricht
Die verfassungsrechtlich abgesicherte Möglichkeit, Kinder vom Schulunterricht abzumelden und im Haus zu unterrichten, wird tausendfach genutzt: Mehr als 5.600 Kinder und Jugendliche wurden von der Schule abgemeldet. Die Unterrichtsbehörde plant, dieser Corona-Flucht in den häuslichen Unterricht Grenzen zu setzen und Regeln zu geben.
Dazu gäbe es einige Pläne und einige Ziele, erläuterte Doris Wagner, am Freitag im Interview auf Ö1. Anlass dafür sei, dass die Anzahl der Abmeldungen sich verdoppelt habe. Damit trete ein neues Problem auf, denn häuslicher Unterricht unterliege keinen Beschränkungen und keinen Kompetenzen, aber andererseits ist Kindern aufgrund der Kinderrechtskonvention ein sachgerechter Unterricht anzubieten. Im Klartext: Kinder haben ein Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung.
Pläne für neu Regeln
Um den häuslichen Unterricht nun fortzuentwickeln, werden im Unterrichtsministerium einige Pläne und Vorschläge überlegt. Zu den diskutierten und möglichen Maßnahmen zählen etwa,
- Information über den Lernstand schon nach einem Semester häuslichen Unterricht einzuholen. Geplant ist, dass eine Information dafür einzuholen ist, ob Lernfortschritte erzielt wurden. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegebenenfalls zeitgerecht gegenzusteuern. Ziel ist es, diese Maßnahme der Information schon Anfang 2022 erstmals vorzunehmen.
- den „Prüfungstourismus“ zu beenden: Es soll bundesweit sichergestellt werden, dass die Prüfungskommissionen für die Externistenprüfungen am Ende des Schuljahres von der Bildungsdirektion fix zugeteilt werden. Damit können es Eltern nicht mehr aussuchen, an welchem Ort sie ihre Kinder zu Externistenprüfung anmelden.
- Aufklärungsgespräche zu führen: Das Unterrichtsressort will sicherstellen, dass den Eltern die Konsequenzen des häuslichen Unterrichts bewusst sind. Denn die Schule ist ein sozialer Ort eines umfassenden Lernens, der Jugendlichen fehlt. Ein Homeschooling wie voriges Jahr sollte sich nicht wiederholen, zudem fehlt häuslichem Unterricht die Unterstützung durch Lehrkräfte.
Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, müssten die Lehrpläne dann selbst lesen und interpretieren. Daher überlege das Ministerium, die Beratung und Aufklärung der Eltern künftig verpflichtend vorzusehen, denn derzeit werde sie lediglich empfohlen, erläuterte Doris Wagner. Der Zusammenschluss zu Lerngruppen sei wiederum etwas gänzlich anderes und unterliege anderen Regeln, etwa jene des Privatschulgesetzes. Lediglich private Lerngruppen könnten auch illegal sein und eine strafbare Verwaltungsübertretung darstellen.
Die Schule und Bildung brauchen Profis, erklärte Sektionsleiterin Wagner, und das seien die ausgebildeten Pädagogen und Lehrkräfte. Häuslicher Unterricht könne Schule nicht ersetzen und sei eigentlich nur als Ausnahme vorgesehen.