Innenpolitik

Energieautarke Bauernhöfe, innovative Tourismusbetriebe

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Köstinger: Investitionen in umweltfreundliche Technologien. Foto: Paul Gruber

Die ökosoziale Steuerreform soll die Weichen für Ökologie neu stellen, zugleich Branchen und Berufsgruppen steuerlich entlasten. Wie dies gelingt, zeigt ein Blick auf die Vorhaben für die Landwirtschaft und für den Tourismus.

 

Abgeltung für Klimakosten

Die Land- und Forstwirtschaft in Österreich hat eine im internationalen Vergleich höhere Besteuerung zu tragen als in anderen EU-Staaten. Zugleich gewähren einige EU-Staaten den Landwirten eine Vergütung für die Steuern auf Treibstoffe, aus denen zudem ein vollständiger Ausstieg technisch nicht möglich ist. Mit der Steuerrückvergütung für Agrardiesel werden den Landwirten die Kosten des CO2-Preises vollständig abgegolten.

Mit Investitionen sollen energieautarke Bauernhöfe entwickelt werden. Investitionen in Photovoltaik-Anlagen werden finanziell unterstützt.

Der regionale Klimabonus soll jene Personen entlasten, für die das Auto kaum ersetzbar ist, also Land- statt Stadtbewohner. Die Beträge sind in vier Kategorien zwischen 100 und 200 Euro jährlich gestaffelt, für Kinder wird ein zusätzlicher Bonus von noch einmal der Hälfte gewährt.

Um den Umstieg auf Heizanlagen für erneuerbare Energien voranzubringen, werden Investitionen unterstützt, ebenso die thermische Sanierung im mehrgeschossigen Wohnbau. Zusätzlich werden ein Investitionsfreibetrag mit ökologischen Bedingungen eingeführt, von der Eigenstromabgabe auf erneuerbare Energien ist eine Befreiung vorgesehen.

Die Bepreisung der ökologischen Belastung im Lebensmittelsektor soll mit Entfernung zwischen Produktion und Verkaufsort steigen. Das soll die Chancengleichheit für regionale Landwirtschaft erhöhen.

Diese Steuerreform ist eine Entlastung für Bäuerinnen und Bauern, zugleich werden Investitionen in neue und umweltfreundliche Technologien gefördert, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

 

Förderung für Touristiker

Um die Investitions- und die Ertragskraft der Tourismusbetriebe zu stärken, wird an Steuerschrauben gedreht. Die Körperschaftssteuer (KöSt) beträgt derzeit 25 % und wird in drei Etappen auf 21 % gesenkt, was die Klein- und Mittelbetriebe im Tourismus entlastet. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 % erhöht. Die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die dann jederzeit als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, steigt von 800 auf 1000 Euro.

Zu den Vorhaben für den Tourismus gehöret weiters, für eine faire Besteuerung der Vermittlungsplattformen zu sorgen. Es werde, wie es in den Unterlagen der Regierung heißt, „intensiv“ an einer internationalen Einigung gearbeitet, aber: „Sollte diese entgegen den Erwartungen nicht gelingen, werden nationale Maßnahmen folgen.“