Innenpolitik
Experten-Anhörung bestätigt: Impfen schützt und nützt
Das Gesetz über die Impfpflicht ist fix, der Nationalrat wird es am Donnerstag beschließen. Dem Entwurf wurde am Montag im Gesundheitsausschuss mit überwiegender Mehrheit zugestimmt, berichtete ÖVP-Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz. Die Anhörung von Expertinnen und Experten brachte ein eindeutiges Ergebnis: Die Impfung ist medizinisch geboten, die Impfpflicht ist rechtlich zu lässig, wird also verfassungskonform geregelt.
Breite Zustimmung für Impfpflicht
„Die Impfung nützt und schützt – das wurde von Expertinnen und Experten wieder ausdrücklich dargelegt“, erklärte die Gesundheitssprecherin der ÖVP, Gaby Schwarz: „Die Impfung bleibt das beste Mittel, um der Pandemie begegnen zu können.“ Der Gesetzesentwurf über die Einführung der Impfpflicht wurde mit breiter Zustimmung beschlossen. Die SPÖ stimmte mit der ÖVP und den Grünen, auch die Neos unterstützten das Gesetzesvorhaben im Gesundheitsausschuss mit einer von zwei Stimmen.
Durchgängige Immunisierung erforderlich
„Wir erleben weltweit eine neue Situation“, erklärte Dr. Susanne Rabady, Allgemeinmedizinerin in Niederösterreich und Mitglied der Corona-Kommission des Gesundheitsministeriums. „Wir brauchen die durchgängige Immunisierung“, um einen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. Von Clustern an Infektionen seien im Gesundheitswesen „ganze Teams und Schichten betroffen“, die Folgen des Personalausfalls würde medizinische und soziale sowie Pflegeberufe betreffen: „Es geht auch um die Überlastung des Personals“, meinte Rabady.
Die gegenwärtig zwei Millionen ungeimpften Personen in Österreich seien also eine Gefahr für einen Kollaps des Systems. Hingegen sei eine vollständige Impfung geeignet, schwere Verläufe mit einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 90 Prozent zu verhindern.
Hohe Schutzwirkung
Die geimpften Personen hätten zudem keine hohe Viruslast, seien daher weniger ansteckend, erläutert Primarius Christian Sebesta, Facharzt für Innere Medizin am Wiener Donauspital. Vor dem Hintergrund von rund 600.000 Studien müsse er „in aller Klarheit“ festhalten, dass alle in Österreich eingesetzten Impfstoffe „eine hohe Schutzwirkung haben“: geimpfte Personen seien kaum eine Infektionsquelle, erkranken selten und nie schwer, der Verlauf sei ohne Komplikationen, es gäbe kaum Long Covid.
Derzeit sei Österreich mit einer Impfrate von 74 Prozent noch weit von der – erforderlichen – allgemeinen Immunität entfernt: Die Impfrate müsse bis Herbst deutlich über 85 Prozent gesteigert werden, sonst werde der nächste Winter „katastrophal“, erklärte Sebesta.
Gesetz verfassungsrechtlich zulässig
Der Entwurf für das Impfpflicht-Gesetz sei als Rahmen angelegt, erläuterten zwei der drei geladenen wissenschaftlichen Rechtsexperten, Christiane Wendehorst, Zivilrechtlerin an der Universität Wien, und Konrad Lachmayer, Professor für Öffentliches Recht an der Sigmund Freud-Universität in Wien.
Das Gesetzt sei „hinreichend flexibel“, die erforderlichen Verordnungen müssten sich stets am Stand der Dinge (etwa Inzidenzen) orientieren und erst durch die Bundesregierung und den Hauptausschuss des Nationalrats jeweils beschlossen werden. Dies alles unterliege zudem einer kontinuierlichen Prüfung und ständigen Kontrolle, zudem sei ein Ausstiegsmöglichkeit vorgesehen. Daher sei das Gesetz aus rechtlicher Sicht eine „verhältnismäßige Maßnahme“, so Wendehorst. Weil die Durchimpfung eine wesentliche Maßnahme sei, um eine Überlastung des Systems zu verhindern, sei dieses Gesetz „verfassungsrechtlich zulässig“, erklärte Lachmayer.