Innenpolitik

Grüne blockieren Porno-Paragraf im Strafrecht

Das ungefragte und ungebetene Zusenden pornografischer Inhalte ist sexuelle Belästigung und sollte nach einem erweiterten § 218 Strafgesetz bestraft werden. Das fordert die ÖVP, doch die Grünen blockieren und wünschen eine bloße Verwaltungsstrafe. Foto: Thorben Wengerl/pixelio

Sexuelle Belästigung hat viele Erscheinungsformen und erfolgt auch im Wege der Telekommunikation. Jemandem Fotos von Geschlechtsteilen zuzusenden, fällt darunter – doch die Strafbarkeit nach Strafrecht scheitert an den Grünen. Nun drängt ÖVP-Abg. Juliane Bogner-Strauß auf eine Lösung und fordert die Justizministerin auf, tätig zu werden.

 

Strafbarkeit nach Strafgesetz

„Das ungefragte Zusenden von Dick-Pics ist für uns als Volkspartei völlig inakzeptabel und soll daher auch dementsprechend bestraft werden können“, erklärte Bogner-Strauß zur aktuellen Debatte.

Die Forderung nach Strafbarkeit hat Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm vor Jahren deponiert. Vorschläge für Strafbarkeit nach Strafgesetz liegen vor, wie Plakolm vor wenigen Tagen im Kurier-Interview bestätigte. Die Grünen wünschen jedoch eine Strafbarkeit nach Verwaltungsrecht. Dies hat Plakolm abgelehnt, denn das wäre wie ein Strafzettel für den nicht mitgeführten Führerschein, also verharmlosend.

Dazu meldete sich nun Bogner-Strauß: „Bei der Volkspartei stehen die Türen für eine Verbots-Verankerung im Strafrecht weit offen.“

Juliane Bogner-Strauß: Sexuelle Belästigung bestrafen nach Strafgesetz. Foto: Parlament/Zinner

Juliane Bogner-Strauß: Sexuelle Belästigung bestrafen nach Strafgesetz. Foto: Zinner

„Grüne nehmen Realität nicht ernst“

„Es ist schade, dass die Grünen die Lebensrealität vieler Mädchen und Frauen nicht ernst nehmen“, sagte Bogner-Strauß zum geforderten Dick-Pic-Paragrafen. Es ist völlig unverständlich, dass die Grünen Belästigung digital und analog mit zweierlei Maß messen wollen: „Belästigung bleibt Belästigung, egal ob im Internet oder im Freibad“, betont die Abgeordnete.

 

Verwaltungsstraße verharmlosend

Eine verwaltungsrechtliche Lösung sei verharmlosend und daher „indiskutabel“. Diese Ablehnung sei seit mehr als zwei Jahren bekannt. „Es wäre also an der Justizministerin gelegen hier einen neuen Vorschlag auf den Tisch zu legen, anstatt auf einem nicht mehrheitsfähigen zu beharren“, so die Abgeordnete. Auch die SPÖ würde erfreulicherweise den Volkspartei-Vorschlag unterstützen.

 

Bestehenden Paragraf ergänzen

Zur Begründung verweist Bogner-Strauß auf Deutschland und eine einfache Lösung: In Deutschland ist das Verschicken von solchen pornografischen Inhalten bereits strafbar. Nun müsse auch Österreich nachziehen. Bogner-Strauß dazu: „Das Versenden von Dick-Pics ist ekelhaft und gehört dementsprechend bestraft. Wir müssen einfach nur beim § 218 StGB einen eigenen Absatz einbauen, der das ungefragte Versenden pornographischer Inhalte ‚im Wege der Telekommunikation’ strafbar macht!“

Das ungefragte und ungebetene Zusenden pornografischer Inhalte ist sexuelle Belästigung und sollte nach einem erweiterten § 218 Strafgesetz bestraft werden. Das fordert die ÖVP, doch die Grünen blockieren und wünschen eine bloße Verwaltungsstrafe. Foto: Thorben Wengerl/pixelio
Das ungefragte und ungebetene Zusenden pornografischer Inhalte ist sexuelle Belästigung und sollte nach einem erweiterten § 218 Strafgesetz bestraft werden. Das fordert die ÖVP, doch die Grünen blockieren und wünschen eine bloße Verwaltungsstrafe. Foto: Thorben Wengerl/pixelio