Innenpolitik

Gutachten entlastet Kurz eindeutig

Die Verdächtigungen der WKStA gegen Sebastian Kurz sind „in keiner Weise“ nachvollziehbar, bilanziert Prof. DDr. Lewisch in seine Gutachten - Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Es gibt „keine konkreten Verdachtslagen gegen Sebastian Kurz“. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt ein Gutachten des renommierten Strafrechtsprofessors DDr. Peter Lewisch von der Universität Wien. Zur-Sache präsentiert die Argumente des Gutachtens von Prof. Lewisch.

 

WKStA-Verdächtigungen „in keiner Weise“ nachvollziehbar

Die Verdächtigungen der WKStA gegen Sebastian Kurz sind „in keiner Weise“ nachvollziehbar. Das stellt Prof. DDr. Peter Lewisch in einem entsprechenden Gutachten zu den Anschuldigungen von Sebastian Kurz durch die WKStA fest.

So nennt die WKStA laut Prof. Lewisch in ihren Verdächtigungen kein einziges Beweisergebnis, „das die Person des Sebastian Kurz auch nur irgendwie in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bringt“.

 

Die WKStA vermag es nicht für die Beschuldigtenstellung "einen konkreten Verdacht" zu begründen

Die WKStA vermag es nicht, für die Beschuldigtenstellung „einen konkreten Verdacht“ zu begründen

WKStA-Anordnung beruht auf „Spekulationen & Mutmaßungen“

Vielmehr bilanziert der Strafrechtsprofessor, dass die WKStA-Anordnung nicht nur „in mehreren Punkten schon in der materiell-rechtlichen Analyse fehlerhaft“ sei, sondern auch eine „schlichtweg inkorrekte Textanalyse von Chatnachrichten“ durch die WKStA vorliegt.

 

Die WKStA hat sich laut Lewisch in eine "belastende einseitige Textinterpretation verstiegen"

Die WKStA hat sich laut Lewisch in eine „belastende einseitige Textinterpretation verstiegen“

 

Obendrein beruht die WKStA-Anordnung laut Lewisch auf „Spekulationen, Mutmaßungen und verfehlten Zirkelschlüssen“. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe es verabsäumt, „leicht zu recherchierende Kontroll-Beweise aufzunehmen, die die Unrichtigkeit ihrer Annahmen zeigen würden“, so das 17-seitige Gutachten des Strafrechtsprofessors DDr. Lewisch.

Universitätsprofessor kritisiert „Storytelling“ & „Medienarbeit“

Ein weiterer deutlicher Kritikpunkt am Vorgehen der WKStA seitens DDr. Lewisch ist, dass die WKStA „Storytelling“ betreibe. Stattdessen hätte man die Anordnung auf das Notwendigste reduzieren sollen.

Schon gar nicht habe die WKStA „anklagegleich Ergebnisse eines Ermittlungsverfahrens vorwegzunehmen“. Außerdem erkennt Lewisch, dass die WKStA versuche, „’Medienarbeit‘ zu leisten“.

 

Der Universitätsprofessor kritisert die WKStA für "Storytelling" und "Medienarbeit"

Der Universitätsprofessor kritisert die WKStA für „story telling“ und „Medienarbeit“

 

WKStA solle keine „Spekulationen“ anstellen

Seine deutliche Kritik begründet Lewisch damit, dass die Staatsanwaltschaft sich auf ihre Ermittlungen konzentrieren solle, aber nicht in so einer frühen Phase des Verfahrens „Sachverhaltsspekulationen“ anstellen sollte. Darunter leide laut dem Rechtsprofessor nämlich die „unvoreingenommene Verfahrensführung“.

 

Zusammengefasst zeichnet der Universitätsprofessor DDr. Peter Lewisch ein klares Bild und eine massive Entlastung für Sebastian Kurz:

  • Die von der WKStA behauptete Verdachtslage gegen Sebastian Kurz ließe sich „in keiner Weise nachvollziehen“.
  • Kein einziges Beweismittelergebnis bringe Kurz „in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF“.
  • Die Anordnung der WKStA sei „schon in ihrer materiell-rechtlichen Analyse in vielen Punkten „fehlerbehaftet“.
  • Ferner bestehe die Anordnung „schon im Kern“ aus „inkorrekten Textanalysen, Mutmaßungen und Spekulationen, auf methodisch verfehlten Zirkelschlüssen und auch einer – von ihr besonders betonten, tatsächlich aber inhaltsleeren – Gesamtschau von Einzelumständen“.
  • Für Lewisch ist es „unbegreiflich“, warum die WKStA nicht „einfachste, im Internet zu recherchierende“ Kontrollbeweise nicht aufnimmt. Diese hätten, so Lewisch, „die Unrichtigkeit“ der Interpretationen der WKStA gezeigt.

 

Die Anordnung der WKStA - auf Basis derer die Beschuldigung gegen Kurz entstand, sei "fehlerbehaftet".

Die Anordnung der WKStA – auf Basis derer die Beschuldigung gegen Kurz entstand – sei „fehlerbehaftet“.

 

Kurz‘ Beschuldigtenstatus ohne Grundlage

Eindeutig zieht Lewisch das Fazit, dass die „vorgetragenen Umstände“ die gegen Sebastian Kurz erhobenen Beschuldigungen „nicht tragen“. Außerdem sei für einen Beschuldigtenstatus – wie die WKStA ihn Kurz gibt – eine „konkrete Verdachtslage“ Voraussetzung. Von dieser könne aber nach der Analyse von DDr. Lewisch im Falle Sebastian Kurz „keine Rede sein“.

 

Für den Beschuldigtenstatus Kurz' wird im Gutachten kein Anhaltspunkt gesehen.

Für den Beschuldigtenstatus Kurz‘ wird im Gutachten kein Anhaltspunkt gesehen.