Innenpolitik

Konjunktur belebt Arbeitsmarkt

Minister Kocher zeigt sich erfreut über die geringe Arbeitslosigkeit, Foto: BKA/Florian Schrötter

Die wirtschaftliche Lage hat sich im Vergleich zu den vergangenen Monaten „tatsächlich sehr stark
gebessert“, berichtete Arbeitsminister Martin Kocher in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Finanzminister Gernot Blümel. Dies wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus.

Wiederum weniger Arbeitslose als in der Vorwoche

Im Vergleich zum Stichtag in der Vorwoche zeigt sich ein Rückgang von über 5000 Menschen, die weniger arbeitslos sind als noch vor einer Woche. Gegenwärtig sind 272.500 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zu 2020 sind das um 82.700 Personen weniger, im Vergleich zu 2019 lediglich um 2500 Personen mehr: „Das ist eine sehr deutliche Entlastung am Arbeitsmarkt“, erklärte Kocher. Aufgrund der Rekordzahlen an offenen Stellen kam es im Sommer zu einer sehr positiven Vermittlungsbilanz:  allein im August gab’s 363.000 Vermittlungen, das sind um 23 % mehr Vermittlung am Arbeitsmarkt als noch 2019.

Derzeit befänden sich 63.500 Personen in Schulungen, das sind um 2.500 mehr als noch vor einer Woche, was ein saisonal typischer Effekt sei. In Kurzarbeit seien derzeit 58.000 Menschen, was auch mit jenen Unternehmen zu tun habe, die wegen Lieferengpässen die Arbeitszeiten
einschränken müssen.

Rechtsanspruch für Sonderbetreuungszeit

Hinsichtlich der Kinderbetreuung durch berufstätige Eltern betonte Kocher nochmals den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Ab 1. Oktober werde es wieder Sonderbetreuungszeit geben, konkret bis zu drei Wochen, unabhängig von
der bisherigen Anspruch. Bis dahin bestehen Ansprüche auf Freistellung bei Entgeltfortzahlung aus bestehenden Gesetzen, etwa wenn Eltern jetzt das Pech haben, dass sie ihre Kinder in Quarantäne müssen. Dann bestehe Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung aus dem Angestelltengesetz und aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, je nach Status des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf bis
zu zwei Wochen Freistellung. Dazu bestehe noch ein Anspruch aus dem Urlaubsgesetz für eine Woche Pflege Freistellung.